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Alt 27. October 2008, 08:48  
Chris B.
Aufmerksamer Benutzer
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wir sprechen ja auch von einer hörprobe (nicht volle länge) mit schlechter soundqualität oder?!
dass man immer aufnehmen kann, auch wenns gestreamed ist, is mir schon klar...

was hat das ganze aber dann für einen sinn, wenn du eine hörprobe auf deier seite hast, aber eigentlich darfst du's nicht verbreiten

es gilt halt wie immer:
wo kein kläger, da kein richter. geh das risiko ein und verbreite es, oder tus eben nicht.
mir ist eigentlich kein fall bekannt, wo ein bootleg (manche schreiben ja klugerweise ihren namen hin ) probleme gemacht hat.

allerdings is das original von einem deutschen act... da is die chance schon größer, dass die vielleicht davon hören könnten... wenn auch nur von fanmails etc. (sollte dein mix ein toller hit werden).

dann liegts halt dran, ob die schritte einleiten oder eben nicht. im grunde braucht man sich nicht sofort ins hemd machen...

Geändert von Chris B. (27. October 2008 um 08:52 Uhr).
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