Bei uns im Ort (= Dorf) findet jedes Jahr ein Clubbing statt - ok liegt schon am Rande des Ortsgebietes aber egal, denn da wo unsere Party stattfindet gibts genau 3 Nachbarn!

Das ganze spielt sich nämlich in einem leerstehenden Keller in einer Kellergasse ab, also Ortsgebiet = fehlanzeige!
@ Floppy
Danke soweit mal! Nur ich kann wirklich so gut wie gar nichts machen? Nichtmal für die eine Nacht eine Ausnahmeregelung beantragen?