Reine Vermutung:
eine unerlaubte "Vorführung" (sprich gebührenpflichtig) ist das ganze wahrscheinlich dann, wenn es sich um eine Kommerzielle Veranstalltung handelt - sprich Geld damit verdient wird
Is ja bei Homepages auch so ähnlich. Ich glaub der Webmaster hat mal geschrieben, daß man bei einem Webradio nur dann gebühren zahlt, wenn man mit der Homepage, sprich mit dem Radio Geld verdient - Durch Sponsoren oder dergleichen
... kann man das so vergleichen?!?!?!?!
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