mixes sind generell rechtliche grauzone. würde man streng nach recht gehen, dürftest du nichtmal mit 80kbps anbieten. nichtmal als URHEBER hat man die erlaubnis, eine hörprobe vom eigenen track als download anzubieten. (zumindest angeblich laut GEMA so / wie das bei der AKM ist, keine ahnung und natürlich bei entsprechend gemeldetem material...)
ich selbst scheiss auf die regelung und sehs als grauzone... wo kein kläger, da kein richter. in einer zeit wo youtube tracks in guter qualität "anbietet", wird das kaum wem jucken...
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