die GEMA im bezug zum musikschaffenden sorgt sich nur um wahrnehmung - also dass du als künstler gemeldet bist, und wenn dein zeug irgendwo im Rundfunk oder anderen medien aufgeführt wird, springt da was für dich raus... mit was anderem haben die überhaupt nicht zu tun. das URHEBERRECHT kann sowieso NICHTS und NIEMAND (nichtmal du selbst) aufheben. hast du was erstellt, bist du der urheber, fertig. (dazu brauchst du keine gema anmeldung oder sonst was - im streitfall musst du eben irgendwie vorweisen können, dass du das werk VOR dem anderen erstellt hast... am allerbesten per notar... aber damit man das macht, sollte es echt ein hit sein

)