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Alt 19. June 2008, 16:00  
Ossi
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Zitat:
Zitat von Daniel Heatcliff
naja, @ Ossi - stimmt nicht ganz...
kommt drauf an welche Einkünfte du sonst noch hast...

Kommst du bsp. aufgrund Einkünfte nicht-selbstständiger arbeit (normales Dienstverhältnis) über den freibetrag von 10.000 euro, sind sonstige außerbetriebliche Einnahmen über 730 Euro veranlagungspflichtig.

Ja, da ich die Situation von freece nicht weis hab ich das mal gepostet was nur reine freie Mitarbeit ohne nichselbständiger Arbeit anfällt

Aber das mit den 730 € hab ich jetzt ned gewusst ... hab dacht das fällt dann bei Beträgen über der Geringfügigkeitsgrenze an...

EDIT: Ne is anders, über der Geringfügigkeit musst eben dann die Versicherung und so selbst becken ...
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