Zitat:
Zitat von Daniel Heatcliff
naja, @ Ossi - stimmt nicht ganz...
kommt drauf an welche Einkünfte du sonst noch hast...
Kommst du bsp. aufgrund Einkünfte nicht-selbstständiger arbeit (normales Dienstverhältnis) über den freibetrag von 10.000 euro, sind sonstige außerbetriebliche Einnahmen über 730 Euro veranlagungspflichtig.
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Ja, da ich die Situation von freece nicht weis hab ich das mal gepostet was nur reine freie Mitarbeit ohne nichselbständiger Arbeit anfällt
Aber das mit den 730 € hab ich jetzt ned gewusst ... hab dacht das fällt dann bei Beträgen über der Geringfügigkeitsgrenze an...
EDIT: Ne is anders, über der Geringfügigkeit musst eben dann die Versicherung und so selbst becken ...