naja, @ Ossi - stimmt nicht ganz...
kommt drauf an welche Einkünfte du sonst noch hast...
Kommst du bsp. aufgrund Einkünfte nicht-selbstständiger arbeit (normales Dienstverhältnis) über den freibetrag von 10.000 euro, sind sonstige außerbetriebliche Einnahmen über 730 Euro veranlagungspflichtig.
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