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Alt 11. June 2008, 22:44  
Indurro
Administrator
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Deejay
 
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Sorry, wenn ich jetzt ein wenig vom eigentlichen Thema abschweife, aber das interessiert sicher den ein oder anderen hier auch.

Zitat:
Zitat von DJSub-Zero
Arbeitsrechtlich ist es so:

Es gibt, zumindes in österreich, zwei unterschiede Schnuppern und Arbeiten!

Schnuppern = nur zuschauen und nichts machen, kein Handgriff, keine Tätigkeit, nicht einmal (in unserm fall) einen Regler betätigen. Hat den grund: wenn jemand schnuppert ist er nicht Unfallversicher, da die Firma/gewerbe ihn nicht bei der Gebietskrankenkassa anmelden muss!



Dazu möchte ich noch 2 Fragen stellen.

1) Schnuppern:
Gibt es da eine gesetzliche Regelung, wie lange man "schnuppern" darf? Wieviel Stunden, über welchen Zeitraum, etc.? Oder muss das zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausdrücklich vereinbart werden?

In meinem konkreten Fall gehts um folgendes.
Hab 5 Jahre bei Firma A gearbeitet und mich dann bei Firma B beworben.
Während meines Urlaubs hab ich bei Firma B an einem Montag "geschnuppert", nicht lang, ca. 2 Stunden.
Da das ganze recht erfolgreich war, wurde mir (mündlich) zugesichert, dass ich den Job habe und auch die restliche Woche quasi zur Einschulung kommen solle - was mir auch bezahlt wird.
Hab dann von Dienstag bis Freitag von jeweils 09:00 bis 12:30 dort gearbeitet, und wurde ab der kommenden Woche dort angestellt.

Mittlwerweile (3 Monate später) ist dieses Dienstverhältnis wieder aufgelöst worden (einvernähmlich).

Daher meine prinzipielle Frage: Ich hab das nicht schriftlich dass ich diese 4 Tage bezahlt werde, wie siehts da aus wenn ich mich an die Arbeiterkammer wende?
Geht zwar nicht um viel Geld, aber zumindest 100 Euro werdens schon sein.
Hab ja dort gearbeitet, nicht geschnuppert ....


2.)
Zitat:
Probetag(e)-Woche-Monat/normale Arbeit/Lehre/Ferial
Zitat:
=
da muss die Firma ihn anmelden bei der Krankenkassa/HVB/AK usw... ausser es ist eine Geringfügigearbeit (dieses jahr bis zu 349,01 € Brutto im Monat) dann braucht man nur eine Anmeldung bei der Krankenkassa. Wenn dies erledigt ist, kann die jeweilige Person auch arbeiten. Wenn die Firma dies nicht macht fällt es unter "Schwarzarbeiten"

Ist in dem Fall einer geringfügigen Beschäftigung nicht der Arbeitnehmer verpflichtet, eine Selbstversicherung bei der Gebietskrankenkassa abzuschließen?
Der Arbeitgeber braucht ihn ja nur melden, bezahlen muss es der Arbeitnehmer (ca. 45 Euro pro Monat).

Und wie sieht das ganze im Falle einer Arbeitslosigkeit seitens des Arbeitnehmers aus, der sich geringfügig was dazu verdienen will. Prinzipiell wäre er ja über das AMS versichert. Muss er diese Selbstversicherung auch dann bezahlen, wenn er kein Arbeitslosengeld beantragt/erhält? Oder ist das wurscht und die Selbstversicherung ist auf alle Fälle zu bezahlen, wenn man ein Einkommen hat, auch wenn es nur geringfügig ist?




PS: Sorry für die Formation, ist schon spät ;-)
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