6. December 2007, 23:36
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"Dancechartsmaniac" Poster
Deejay
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Registriert seit: 26. September 2000
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Meines wissens gibt es ab 2008 eine Änderung beim Urheberrechtsgesetz und ab dann ist auch der Download strafbar. (Geldstrafe, Gefängnis bis zu 3J, Keine Bagatellausnahmen, keine minderung beim späteren Nachkauf des Originals, Verjährung nach 3 Jahren ab beendetem Kalenderjahr)
Gilt dann wenn du offensichtlich illegales Material downloadest. Also bei allen aktuellen Tracks die gratis irgendwo angeboten werden.
http://www.afs-rechtsanwaelte.de/Pages/ARTIKEL16.HTML
Geändert von KRIZ VAN DALE (6. December 2007 um 23:39 Uhr).
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