Wieso 3x lebenslang ???
Lebenslang hat nur die Muttter gekriegt.
Uns das zurecht.
Totschlag als Notwehr kann nur im Affekt oder nach direkter Bedrohung als spontane Reaktion anerkannt werden.
Hier wurde der MORD von langer Hand geplant, andere Möglichkeiten (Scheidung) gar nicht in Erwägung gezogen.
Nönö, finde das Urteil voll in Ordnung.
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