Zitat:
Zitat von MoonWalker
die bemessungsgrundlage wird einfach geschätzt. je nachdem welchen job du hast, lässt sich ungefähr schätzen wieviel man verdient. jeder hat das recht unter vorlage seiner jahreslohnzettel auf beitragssenkung bzw. befreiung anzusuchen. meines wissens sind die mitarbeiter dieser stellen sehr freundlich und bemüht jedes anliegen prompt zu erfüllen, was man von so manchen anderen öffentlichen institutionen in österreich absolut nicht behaupten kann.
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Meine Eltern ham mit denen nur gestritten, bis ihnen mein Vater ein E-Mail geschickt hat und seit dem melden sie sich nimmer
Aber bei mir stimmts komischerweise, wenn man die Formel anwendet