von Wikipedia: hier auch der link
-----------------
Bis 1780 hatte die Kirche hauptsächlich ihren Aufwand aus eigenem Vermögen und aus Erträgen ihres Grundbesitzes bestritten.
In der Regierungszeit von Kaiser Joseph II. (1780–1790) wurden viel Klöstern, Stifte und Kirchen aufgelöst. Aus diesen Erlösen wurde der sogenannte Religionsfonds, der unter staatlicher Verwaltung stand, geschaffen. Mit diesem wurde der Klerus besoldet und die Pfarren finanziert. Zusätzlich wurden staatliche Zuschüsse gewährt.
Hitlers Regime stellte 1939 die Zahlungen an die Kirche ein, beschlagnahmte den Religionsfonds und schuf das Kirchenbeitragsgesetz. Dies galt für die katholische Kirche, die evangelische Kirche Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses und die altkatholische Kirche in der Ostmark.
Nach dem Ende des Krieges wurde das Kirchenbeitragsgesetz in die österreichische Rechtsordnung übernommen und es erfolgte keine Restitution des Religionsfonds.
-----------------