Zitat:
Zitat von Indurro
Bin niemanden ins Bild gelaufen.
Das verstehe ich schon ...wenn ich zB am Hauptplatz stehe und jemand macht eine Aufnahme auf der ich zu sehen bin, oder wenn ich in einem Lokal bin, wo ein Fotograph Fotos macht.
Im konkreten Fall saß ich aber allein in meinem Auto (nicht in einem öffentlichen Verkehrsmittel) und der Unbekannte hat auch keine Fotos gemacht, die die Kreuzung zeigen, sondern mich direkt durch die Fensterscheibe anvisiert und mehrere Fotos (bzw. ein Video) gemacht, ohne dass ich einer Weise zu verstehen gegeben habe, dass mir das recht ist.
Das sehe ich schon als Verletzung der Privatsphäre.
Ich kann ja auch nicht ins Schwimmbad gehen und Fotos von leicht bekleideten Damen machen und dann sagen "ist eh nur für meinen privaten Gebrauch". Oder durch das Fenster einer Wohnung jemanden fotografieren ...
Wie würdest du reagieren in so einem Fall?
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Was ich so weis, ist es nicht verboten andere leute in der öffentlichkeit zu Fotografieren (auch wenn man mit dem auto unterwegs ist),...
du kannst die person dann anzeigen wenn: er/sie unerlaubt auf dein Privatgrundstück ist, wenn er/sie dich Nackt fotographiert, wenn er/sie dich Fotographiert und wenn er nach ein nein Handgreiflich wird, wenn du nein gesagt hat und er verfolgt dich,... sind nur einige beispiele....
Problem ist, wenn du die Person anzeigst und du sagst die Person hat deine Privatsphäre verletzt, muss du es im Staate Österreich irgendwie beweisen, das er deine Privatsphäre verletzt hat. In "GOOD OLD USA" leichter da kannst ihn gleich vor gericht schleppen ohne Muh & Mäh und dort iwird des vor dem RIchter gelöst,... in Österreich muss man eine Anzeige machen, dann wird dies alles untersucht und bis des ggf. vor gericht kommt dauert es 7-12 Monate...