Hmmm, darüber gibt es eigentlich keine mir bekannte gesetzliche Abhandlung.
Solange Du keine CDs verkaufst oder einzelne Titel ungemixt weitergibst, bzw. diese nur für z.B. Verteilung an Veranstalter verwendest, wird keiner was sagen.
Tracklist würde ich keine angeben, Marker sind egal.
Ist ja einfacher für den Veranstalter, wenn er sich durchsteppen kann.
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