Zitat:
Zitat von Chris B.
das urheberrecht gilt aber IMMER. er muss eben nur beweisen können der urheber zu sein, und das geht auch OHNE plattenvertrag -> am besten: öffentlicher Notar
p.s. die methode mit dem eingeschriebenen brief an sich selbst ist veraltet, und wird - so hab ich gehört - nicht mehr akzeptiert.
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najo aber ein notar ist auch nicht gerade billig, meines Wissens.