21. October 2006, 10:53
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Insane Poster
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wir wissen schon was zu tun ist, um die ausstehende Gage einzufordern...
mündliche Verträge haben genauso Gültigkeit wie schriftliche...
und Beweisfotos sind auch genügend vorhanden...
la Rechnung ist schon auf dem Weg
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