---> dj@fire
Zitat:
Wenn der Umsatz 22.000 Eur excl. Ust im Jahr nicht überschreitet (in zukunft 32.000) gibt es eine spezielle Kleinunternehmer Regelung. Dh. man ist von der USt. ausgenommen - aber auch von dem VSt. abzug. Weiters zahlt man keine Einkommenssteuer unter dieser Grenze
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also das man unter 22.000,- keine einkommensteuer zahlt, wäre mir neu. das stimmt sicher nicht.
du bezahlst nur keine einkommensteuer wenn du unter der geringfügigkeitsgrenze bist - ich glaub das waren so um die 300,-/monat.