Na, DIE ist natürlich nicht in messbaren Werten wiederzugeben.
Alles, was Anrainer dazu bringen kann, wegen Lärmbelästigung Anzeige zu erstatten,
ist zu laut, auch wenn's im eigenen Partykeller ist.
Generell gibt die Behörde Zeltfeste, etc. nur in unbewohnten Gebieten ohne Sperrstunde frei,
in bewohntem Gebiet ist maximal um 2.00 die Musik zurückzudrehen, denke ich.
Wenn nicht schon früher.
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