Das Problem liegt darin, dass es zwischen Ebay und LSG (bzw. IFPI) noch zu keiner Einigung über den Sofortstopp solcher Auktionen gekommen ist, bzw. die sofortige Bekanntgabe von Name und Adresse durch Ebay.
Wenn das endlich durch ist, geht's Anbietern wie diesem gleich an den Kragen.
Der Wicht, der da verkauft hat, ist übrigens nicht aus dem Schneider, der kann auch im Nachhinein belangt werden, da der Verkauf nachgewiesen erfolgte.
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