Ich kann nur das wiedergeben, was der deutsche Gesetzestext sagt.
Mir taugt das auch nicht. Jahrelang gab es eine Grauzone, aber jetzt werden die strenger.
Ich selbst verwalte ja die Hörproben des Shops nicht, das geschieht über die Zentrale.
Ansonsten kann ich nur vorschlagen, einstweilen bei Cuepoint vorzuhören, dort kann man innerhalb der 45 zur Verfügung stehenden Sekunden durch den ganzen Track zappen.
Wenn man das mehrmals tut hat man alles gehört.
Ich werde aber im Zuge des AT-Shop-Umbaus eine ähnliche Lösung vorschlagen.
Obwohl das sicher nicht einfach in der Realisierung ist.
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