</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Original erstellt von plastic:
muß mal die jugendschutz bestimmungen durchwühlen, kinderarbeit und nachtruhe ab 2300 uhr oder so.... alk verbot sowieso (hmmm da wirds dann extra hart im dj geschäft
) </font>[/quote]das war alles einmal.
ab 16 gibt es keine zeitbegrenzung mehr
ab 16 nur leichten alkohol wie wein und bier
und indem sinne ist es keine arbeit sondern ein contest/wettbewerb und da gibt es keine altersbegrenzung
[ 12.11.2003, 13:44: Beitrag editiert von: Dj Mike D. ]