Aha, da ist dann ohnehin schon länger so beim Radio.
Gut, nachdem im Radio die Musik ohnehin nur mehr von Festplatte gespielt wird, ist es für die Musikredaktion natürlich praktischer, ersparen sie sich das Rippen der CDs.
Wie sieht denn das eigentlich rechtlich aus? War es nicht mal so, dass im Radio nur Singleauskoppelungen gespielt werden durften und nicht ausgekoppelte Titel aus einem Album nur in Ausnahmefällen?
Gilt ein Einstellen bei einem offiziellen Downloadportal jetzt auch als "Singleauskoppelung"?
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