Ich hab da mal ne Frage! Das man für die Verletzung von Urheberrechten verklagt werden kann ist mir schon klar. Aber was soll das mit der Rückgabe der Domain? Wenn ich beweisen kann, dass ich mir diesen Namen für einen bestimmten Zweck reserviert habe (z.B. weil ich zufällig mit diesem Namen getauft wurde oder zum erstellen einer INoffiziellen HP mit selbstgemachten Bildern, selbstgeschriebenen Artikeln und OHNE Hörproben), kann mir doch kein Gericht diese Domain wegnehmen, oder? Eher kann das eine teure Angelegenheit für den Intressenten dieser Domain werden. Vielleicht kann mir das jemand, der sich auskennt, beantworten. Mir kommt das mit der Rückgabe ein bisschen nach Einschüchterung vor.
Wenn mich sowas treffen würde müsste ich schon wegen den lächerlichen 2271,30 DM (15.899,10 ÖS, 1155,43 Euro) in Konkurs gehen. ICH FINDE DAS NICHT IN ORDNUNG !
|