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DJ BSM 9. January 2003 20:42

Hi,

ich hab ne Frage, und zwar wollten ein paar ander DJs aus meinem bekanntenkreis und ich mal demnächst in einem Kneipe*Halle auflegen nur wir sind alle 16 bzw 17 dürfen wir da eigentlich noch nach 12 Uhr auflegen rechtlich gesehen? Wenn nicht was kann man dagegen tun ?

grtz

DJ BSM

::.. cross ..:: 9. January 2003 21:12

Dere!!!

Wie kann man das mit 14 entgehen :D :D :D

Gruß, DjCrossover :cool:

DJ BSM 9. January 2003 21:39

vielleicht müsste man dem Veranstalter eine Einverständniserklärung seiner Eltern geben...

grtz

DJ BSM

DJ-Discover 9. January 2003 22:04

Also soweit ich jetzt informiert bin , darf man mit 16 Jahren jetzt solange in einer Discothek bleiben wie man will !!
Besserts mich aus , wenn ich unrecht hab !! ;)

N-Forcer 9. January 2003 22:39

ok, dann will ich mal, Mario!
Es heisst BESSERT mich aus und net BESSERTS!! :D :D :D ;)

Indurro 9. January 2003 22:40

Jugendschutzgesetz ist landesabhängig, da gibts glaub ich kein Gesetz für ganz Österreich.
Aber BSM ist ja aus Deutschland...
Erkundig dich einfach! Findest sicher im Netz irgendwo eine Seite mit dem Jugendschutzgesetz.
Bei uns in der Steiermark darf man - soweit ich weiß - erst ab 18 solange fortgehen wie man will, mit 16 glaub ich bis 2 in der Früh.
Aber kann leicht sein dass ich mich irre, bin ja schon etwas über dem Alter ;)

DJ-Discover 9. January 2003 23:25

Tja erstens kanns mir eigentlich auch egal sein , da ich ja auch schon 18 bin !! :D :D

Und zweitens : Mir war klar dass das jetzt wieder kommt Mischa . habs erst zu spät gesehen , dass ich einen Gramatikfehler machte , und deshalb wollte ich auch nicht extra editieren !! ;)

DJ Rotterdam 10. January 2003 02:57

</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Original erstellt von DJ Discover:
Gramatikfehler</font>[/quote]Und auch noch einen "Rechtschreibfehler" ;)

Aber soweit ich weiss (und das finde ich auch so richtig!) darf man erst ab 18 Jahren auflegen, da dies ja Nachtarbeit ist und man diese erst mit dem 18. vollendeten Lebensjahr praktizieren darf!

N-Forcer 10. January 2003 08:06

</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Original erstellt von DJ Rotterdam:
....... darf man erst ab 18 Jahren auflegen, da dies ja Nachtarbeit ist und man diese erst mit dem 18. vollendeten Lebensjahr praktizieren darf!</font>[/quote]Seit wann muss man volljährig sein, um Nichtarbeit praktizieren zu dürfen!?? :D

@Discover du hast schon wieder einen Fehler in deinem Satz: Satzbaufehler!! :eek: :D :D :D

Lee 10. January 2003 08:18

Soweit ich weiss darf man im nächtlichen Business erst ab 18 arbeiten ...also auch auflegen, obwohl ich das damals schon mit 17 bis 3 Uhr morgens machte (naja schwarzarbeit.. wissts eh).

Glaube kaum, dass 16 bzw. 17 jährige überhaupt die erlaubnis bekommen eine Party steigen zu lassen (Getränke ausschank, kaution für den saal u.s.w.)

So ne Frage nebenbei: ab wann darf man eigentlich Superalkohol konsumieren? Auch ab 16??


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