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eigentlich wollte ich folgenden mailverkehr in den passenden beiträgen plazieren.
da es aber ganz schön viele gibt und ich diese nicht alle künstlich updaten will, erstelle ich hier einen eigenen beitrag. nicht nur das zumeist günstigere und bessere händler in österreich zu finden sind, stellen sich auch immer wieder eine menge probleme ein. dieses thema wurde aber schon oft genug durchgekaut, also kurz und schmerzlos. hier ist ein auszug eines mailverkehrs: Sehr geehrter Herr XXXXXX, das Konsumentenschutzgesetz sieht, bei einem Defekt einer gekaufter "beweglicher" Ware vor, dass die Gewährleistungs-Richtlinie anzuwenden ist. Diese besagt, dass Sie das Recht auf eine einwandfrei funktionierende Ware haben. Dieses Recht können Sie ausschließlich bei dem Händler geltend machen, wo Sie das Gerät gekauft haben. Auf Garantieleistungen besteht jedoch kein Rechtsanspruch, außer auf jenen die in einer Garantieurkunde festgehalten sind. Pioneer Europa garantiert, dass ein Jahr nach Kauf eines Gerätes der Produktgruppe "Home HiFi" und "Car HiFi", die defekten Geräte nach Vorlage der vollständig ausgefüllten Garantiekarte und der Rechnung, in ganz Europa kostenfrei repariert werden. Die für jedes Gerät individuelle Garantiekarte liegt der Betriebsanleitung bei. Der CDJ-100s gehört jedoch leider zu der Produktgruppe "Profi-DJ". Bei dieser Produktgruppe ist eine Garantiereparatur in anderen Ländern als das Gerät gekauft wurde nicht vorgesehen. Das bedeutet, dass ausschließlich die Gewährleistungs-Richtlinie zur Anwendung kommen kann. Trotzdem werden wir gerne versuchen Ihren Fall der Pioneer Europazentrale vorzutragen. Deshalb ersuchen wir Sie, uns die Rechnung zu "faxen", per e-mail den Rechnungsscann oder die Rechnungskopie mit der Post an die Pioneer-Serviceleitung Österreich zu schicken. In der Hoffnung Ihnen bald positive Nachricht geben zu können, verbleiben wir mit freundlichen Grüßen XXXXXX XXXXXXXX Pioneer-Service -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: XXXXX XXXXXXXX] Gesendet: Freitag, 14. November 2003 01:43 An: XXXXXXXXXXXXXXXX Betreff: Auskunft - Garantiekarte !? Grüß Gott! Ich habe im April diesen Jahres einen DJ-CD Player (CDJ-100S) von Pioneer gekauft und musste ihn leider letzte woche zur reparatur geben, weil anscheiend ein potentiometer defekt ist - und das bei einem Profi-Gerät, dass nicht einmal viel verwendet wurde und noch dazu erst ein halbes Jahr alt ist!! Nicht genug damit; so wollte der Herr an der Reparaturannahme auch, dass ich ihm eine ausgefüllt Garantiekarte nachbringe, mit dem Händlerstempel darauf. Ich habe dieses Produkt über einen deutschen Versandhändler (www.XXXXXXXX.de) bestellt und konnte dieser aufforderung aus vorerst einem guten Grund nicht nachkommen: Ich finde keine Garantiekarte - weder in der Gebrauchsanweisung, noch in der Packung, noch sonst irgendwo! Ich möchte sie daher fragen, wie diese Garantiekarte aussieht und wenn es sie denn gibt, wo ich sie finden kann. (Also ob man sie irgendwo ausschneiden muss, oder ob das eine extra Karte ist, welches Format, welche Papierdicke..!) Ich habe 3 Pioneer DJ-Geräte (2 cd-player, 1 Mischpult) und habe keine einzige Garantiekarte gesehen; was mir doch sehr eigenartig vorkommt, wo man mir doch gesagt hat, man fände diese Karte in der Gebrauchsanweisung! Weiters möchte ich sie fragen ob es ihr Ernst ist, dass ich - sollte sich diese ominöse Garantiekarte tatsächlich auffinden lassen- wirklich diese dann nach Deutschland schicken, mir einen Händlerstempel darauf geben lassen, mir das zurückschicken lassen soll und sie erst dann anfangen können Firmenintern das Gleiche mit ihrer Partnerfirma in Deutschland zu klären, ob sie den cd player überhaupt in Österreich reparieren dürfen???! (so wurde mir das Prozedere geschildert!!) Ich möchte sie höflich auf das Konsumentenschutzgesetz hinweisen, wo ich mir kaum vorstellen kann, dass das einem Konsumenten zugemutet werden kann oder muss! Auf dem Gerät selbst steht hinter drauf, dass es erst Feb. 2003 hergestellt worden ist - ich hab also auf jeden Fall Garantieanspruch! Die Rechnung mit der Firmeninsignie des Verkäufers ist ebenfalls darauf. Ein Mitarbeiter der Service-Abteilung hat auch eine Kopie meiner Rechnung gemacht! Ich möchte sie auch fragen ob diese Rechnung, die ja eindeutig den eigentumsnachweis, sowie auch den Beweis des rechtmäßigen erwerbs und des Kaufdatums bringt nicht ausreicht um meinen Garanteianspruch geltend zu machen?! Ich bin schon gespannt auf ihre Ausführungen und hoffe in beiderseitigem Interesse, dass sich dieser Fall schnell aufklärt! Mit freundlichen Grüßen; XXXXX XXXXXXX -- NEU FÜR ALLE - GMX MediaCenter - für Fotos, Musik, Dateien... Fotoalbum, File Sharing, MMS, Multimedia-Gruß, GMX FotoService Jetzt kostenlos anmelden unter http://www.gmx.net +++ GMX - die erste Adresse für Mail, Message, More! ++ ich find den kunden zudem als gelinde gesagt "sehr frech" (droht doch glatt, obwohl er kein recht dazu hat). denn ich wäre nicht nur dafür, dass er sein gerät dort reparieren lässt (wieso sollen wir ösis dafür zahlen), sondern plädiere auch dafür, dass er seine sozialleistungen und zahlungen für sein ins ausland geschobenes geld auch dort anfordert. lg gue [ 17.11.2003, 10:50: Beitrag editiert von: DISCO-STORE, Team ] |
MITTLERWEILE AUCH IM INLAND EIN GROSSES PROBLEM:
hallo! disco-store ist europäischer generallvertrieb für numark-produkte in österreich. unsere numark-produkte werden ausschliesslich aus dem england-lager bezogen, welche speziell für europa gebaute geräte lagern und an die distributionen verteilen. unsere service- und prozedereabläufe sind nicht für amerikanische geräte vorbereitet und wir dürfen aus gesetzesgründen auch keine adaptierten (umgebauten) geräte annehmen. wir bitten sie daher mit dem händler, wo dieses produkt gekauft wurde, eine geeignete garantie- und gewährleistungabwicklung, im interesse des kunden, zu finden. gleichzeitig empfehle ich von derartigen einkäufen abstand zu nehmen, da sich dadurch zwangsläufig solche probleme ergeben. es wäre zudem abzuklären, ob dieser händler mit dem "passenden" converter auch die für europa geltenden richtlinien erfüllt. seitens numark lcc sind keinerlei abänderungen der spannung oder netzteile vorgesehen, oder erwünscht. seitens europäischer gesetze sind sie jedenfalls bestens geschützt, da ihre garantie- und gewährleistungsansprüche an den jeweiligen händler zu richten sind. lg ihr disco-store team DISCO-STORE --------------------- Numark Österreich Ortofon Pro Österreich JBSystems Österreich JBSystems Light Österreich JBSystems Synq Österreich Inhaber: Günther Kreutner A-1150; Weiglgasse 16 Tel: +43(0)1/895-63-55 Fax-DW: 20 Mo-Fr: 13.30 - 19.00 Uhr http://www.disco-store.at E-Mail: disco-store@disco-store.at Gerichtsstand: Wien ARA-Nr: 12056 Bankverbindung: Erste Bank - Blz 20111 - Kto.Nr.: 280-562-636/00 BIC: GIBAATWW, IBAN: AT582011128056263600 UID-Nr.: ATU42665807 ----- Original Message ----- From: ***.***@*****-**.de To: rene@disco-store.at Sent: Monday, January 31, 2005 10:13 AM Subject: Supportfall NUMARK DXM-06 Hallo, habe Ihre Adresse vom Numark-Vertriebsbüro in Deutschland bekommen mit um mich bei Ihnen mit meinem Problem zu melden. Habe mir vor ca einem Jahr den DXM-06 zugelegt und bin im Prinzip auch sehr zufrieden damit. Nur es hat sich ein Deffekt eingeschlichen, der sehr störend ist: Aktiviert man den Bass-Kill des ersten Kanals, wird der des zweiten Kanals automatisch mitaktiviert. Ich habe keine Ahnung woran das liegen koennte. Außerdem gibt er beim Master, sowie auch beim Kopfhörerausgang nur sehr leise Töne von sich. Normal kann das auf jeden Fall nicht sein, da ich ihn noch einmal mit meinem alten Mixer vom Klang her verglichen habe und dazwischen wirklich "Welten" liegen. Auf der Rueckseite ist ein Barcode angebracht, auf dem denk ich die Seriennummer vermerkt ist. Diese lautet Y 0311 12711 0499. Der Mixer wurde soweit ich weiss, am 12.02.04 gekauft, aber in Oesterreich bei einer Firma namens "******* ****** GmbH" in 1020 Wien. Ich habe leider nicht mehr die Originalrechnung, da er ein Geschenk meiner Mutter war, die mitte des letzten Jahres verstorben ist und ich mit dem Kauf leider nichts zu tun hatte. Ich hoffe, man kann auch so irgendetwas machen. Der Mixer ist uebrigens eine US-Version mit passendem Converter. Waere super, wenn sich jemand bei mir melden wuerde. Danke und noch einen schoenen Tag! LG *** *********** |
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