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reini 5. December 2008 13:51

Leerkassettenvergütung 2009
 
Neues Jahr, neue Kosten!

Diesmal haben sie den Vogel völlig abgeschossen. Jetzt muss man, wie schon bei anderen Medien überlich, sogar auf USB Sticks beim Kauf Abgaben zahlen!!!
Völlig vertrottelt meiner Meinung nach, weil ich denk der Regelung jetzt mehr Zahlen darf nur um mal schnell ein paar Files von einem PC zum anderen zu spielen?
Warum bezahl ich dann nicht auch gleich 10 Euro mehr pro Meter Netzwerkkabel? Oder pro Wort was ich gesprochen/gesungen hab, könnte ja urheberrechtlich geschützt sein...

http://www.austromechana.at/rte/uplo...rife_lkv09.pdf

Join Forces 5. December 2008 14:05

Zitat:

Jetzt muss man, wie schon bei anderen Medien überlich, sogar auf USB Sticks beim Kauf Abgaben zahlen

Zitat:

Warum bezahl ich dann nicht auch gleich 10 Euro mehr pro Meter Netzwerkkabel?

Musst Du ja alles nicht, dann schickst Du alles von Rechner zu Rechner per Bluetooth :D

Floppy 5. December 2008 14:27

....und wenn man ans Handy eine 1 TB Platte anschließt was is dann? :D

Mann! Die spinnen mit den Preisen:rolleyes:

Bazzrider 5. December 2008 15:01

kann mir bitte wer erklären worums da genau geht? gehts da umman heimverbrauch oder wie?

reini 5. December 2008 20:26

Zitat:

Zitat von Bazzrider
kann mir bitte wer erklären worums da genau geht? gehts da umman heimverbrauch oder wie?


Die gehn davon aus, dass jeder, der sich einen Rohling, USB-Stick, Mp3-Player usw kauft ein illegaler Downloader ist und du deswegen schon im Vorhinein mehr zahlst...Natürlich ist das jetzt überspitzt formuliert.

Berni, Stevie und Co wissen da sicher mehr drüber

Stee Wee Bee 5. December 2008 20:50

Nein, da geht es nicht um illegale Downloader.

Auf Tonbändern, Kassetten, CD- und DVD-Rohlingen ist immer schon ein geringer Anteil drauf, der an die Komponisten aufgeteilt wird.

Das macht die AKM/Austro Mechana und das ist auch gut so.

Nachdem immer mehr andere Medien ins Spiel kommen, auf denen ebenfalls Werke weitergegeben werden können, fällt da natürlich auch ein Anteil davon an die AKM.

Wie gesagt, war schon immer so und ist für uns Komponisten ein kleiner Bonus auf der Abrechnung.

reini 5. December 2008 21:24

Und wie kann ich das zurück fordern? Immerhin brenn ich fast nur Sachen auf CDs, die nichts mit Musik oder Filmen zu tun haben.
Wie muss das denen beweisen? Wieviel bekomm ich da?

Stee Wee Bee 5. December 2008 22:32

Gar nicht.

Du erhältst auch Deine KFZ-Steuer nicht zurück, wenn Du das Auto nicht benutzt.

reini 5. December 2008 22:40

Das gabs ganz sicher Mal.

Außerdem hinkt der Vergleich. Ich sehs nicht ein, warum ein Künstler Geld dafür bekommt, nur weil ich meine Urlaubsfotos auf CD brenne und weitergebe(vor kurzem warens die Umbaufotos, aber egal)
Ich seh die rechtliche Grundlage dahinter nicht so wirklich...Das sind Daten die ich erstellt habe und ich unentgeltlich weitergebe...und dafür soll die AKM Geld bekommen?

clubdeesaster 5. December 2008 22:51

Die Zwangsverpflichtung für Komponisten zu spenden wenn man sich USB-Sticks oder sonstige Massenspeicher kauft halte ich auch für überzogen. (deren Arbeit in allen Ehren, aber dazu kauft man ja Audio-CDs/Vinyls/mp3s)


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