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Steve Guess 10. September 2008 20:07

Maximale Qualität eines Mixes
 
Hi Leute,

hab mal eine rechtliche Frage. Hab jetzt meinen ersten Mix aufgenommen und würde ihn gerne präsentieren. Webspace etc. ist kein Problem, die Frage ist wie muss ich ihn hochladen? Darf ich das als MP3 raufladen oder muss es zwingend ein Stream sein?

Wenn ja wie hoch darf die Qualität sein? 192 kbps? 128 kbps?

Hab schon in der Suche geschaut, nur wusste ich nicht genau wonach ich da suchen soll und bin deshalb ned auf was gscheites gekommen, auch wenns sicher schonmal erwähnt wurde (sorry schon im Vorhinein :D)

LG

Petzi 10. September 2008 20:08

Mit 96kbps bist du gut auf der legalen Seite unterwegs :)

Steve Guess 10. September 2008 20:32

Zitat:

Zitat von Petrug
Mit 96kbps bist du gut auf der legalen Seite unterwegs :)


ok danke : )... also egal ob stream oder mp3?

Chris Mojito 10. September 2008 20:34

Als Stream darf die Quali ja höher sein, soweit ich weiß, aber am Besten ist es, wenn du auf den alten Mann wartest, bis er dir alles genau sagt ;)

RAZE 10. September 2008 21:07

Als "alten Mann" würd ich ihn aber nicht bezeichnen, eher als "alten Hasen" aber unter "alten Hasen" versteh ich nicht einen "alten Mann" sondern einen Kenner, der sich schon länger mit etwas befasst!

mich interessiert das Thema aber auch :)
lg

Steve Guess 10. September 2008 21:24

ich glaub der "alte mann" war auf sein avatar bezogen : )

Chris B. 10. September 2008 21:30

mixes sind generell rechtliche grauzone. würde man streng nach recht gehen, dürftest du nichtmal mit 80kbps anbieten. nichtmal als URHEBER hat man die erlaubnis, eine hörprobe vom eigenen track als download anzubieten. (zumindest angeblich laut GEMA so / wie das bei der AKM ist, keine ahnung und natürlich bei entsprechend gemeldetem material...)

ich selbst scheiss auf die regelung und sehs als grauzone... wo kein kläger, da kein richter. in einer zeit wo youtube tracks in guter qualität "anbietet", wird das kaum wem jucken...

Stee Wee Bee 10. September 2008 22:59

Hörprobenqualität ist alles, das nicht zum Kauf angeboten wird.

Also muss es unter 128kb/s sein.

80kb/s mp3s sind auch völlig ausreichend.

Außerdem sind nur Streams erlaubt, wenn überhaupt, deshalb
muss eigentlich ein real-audio File her.

Dual-ISDN als Qualität einstellen, dann auf Musik (NICHT Stereo-Musik) und die Qualität passt.

Zur Info: ein Monofile klingt doppelt so gut wie ein Stereo-File bei gleicher Bitrate, deshalb nur "Musik" als Qualität beim Realproducer.

Chris B. 10. September 2008 23:02

also hab ich ja weitgehend recht behalten... :D

Zitat:

Zitat von Stee Wee Bee
Außerdem sind nur Streams erlaubt, wenn überhaupt, deshalb
muss eigentlich ein real-audio File her.


naja man kann ja auch via flash player mp3s streamen lassen...

das regelwerk hinkt halt wie immer der technologie hinterher... kann doch eh schon jeder idiot streams rippen.

was weisst du bzgl hörproben reinstellen punkto AKM? in .de soll das ja EIGENTLICH meldepflichtig sein...

RAZE 10. September 2008 23:16

ist die möglichkeit einen flashplayer mit 80kb mp3 mixes zu bestücken legal? :confused:
oder muss es ein real audio file sein?

lg


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