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freece 18. June 2008 17:50

Steuergrenze als Künstler?!?
 
Hey!

Hab diese Woche meine AKM Tantiemen Abrechnung bekommen und überraschenderweise ca. 900€ bekommen.
Ab wann muss ich meine Nebeneinkünfte als Künstler versteuern?
Habe sonst als Musiker so gut wie keine Einkommen gehabt, bis jetzt.
Hat wer hilfreiche Links?!? Wer kennt sich aus?

lg

Phil Storm 18. June 2008 18:26

hab das erst kürzlich mit nem Freund besprochen ... wir sind dann glaub ich irgendwo auf einen Betrag um ca. 8700 € / Jahr gestoßen (genau weis ich ihn nicht mehr)

ich hoffe ich irr mich da jetzt nicht, dass wir damals irgend ne andere grenze gesucht ham

Ossi 18. June 2008 18:45

Nebeneinkünfte als "Freiberufler" (sprich du stellst alles in Rechnung) die über der Geringfügigkeitsgrenze liegen (ab 2008 ca. über 350 €) sind ab € 10.000 zu versteuern - sprich wenn du im Jahr z.b. 14.000 verdienst musst du 4.000 davon versteuern.

Ist die Frage ob du alles über einen Gewerbeschein oder so abwickelst.
Sonst sieh mal auf help.gv.at und such dich da mal durch, aber lt. meiner Schwester (arbeitet bei einem Steuerberater) ist es ab 10k zu versteuern. Sie hat mich letztens darüber aufgeklärt wie es wäre wenn ich freiberuflich arbeiten würde. (Sozialversicheurngskosten usw. ... )

Lange rede kurzer sinn - die 900 € brauchst imo nicht versteuern ;)

Hoffe ich konnte helfen ;)

Phil Storm 18. June 2008 18:57

Zitat:

Zitat von Ossi
...ab 10k zu versteuern...


na so schlecht lag ich da ja nicht mal :D

Daniel Heatcliff 19. June 2008 15:38

naja, @ Ossi - stimmt nicht ganz...
kommt drauf an welche Einkünfte du sonst noch hast...

Kommst du bsp. aufgrund Einkünfte nicht-selbstständiger arbeit (normales Dienstverhältnis) über den freibetrag von 10.000 euro, sind sonstige außerbetriebliche Einnahmen über 730 Euro veranlagungspflichtig.

Ossi 19. June 2008 16:00

Zitat:

Zitat von Daniel Heatcliff
naja, @ Ossi - stimmt nicht ganz...
kommt drauf an welche Einkünfte du sonst noch hast...

Kommst du bsp. aufgrund Einkünfte nicht-selbstständiger arbeit (normales Dienstverhältnis) über den freibetrag von 10.000 euro, sind sonstige außerbetriebliche Einnahmen über 730 Euro veranlagungspflichtig.


Ja, da ich die Situation von freece nicht weis hab ich das mal gepostet was nur reine freie Mitarbeit ohne nichselbständiger Arbeit anfällt ;)

Aber das mit den 730 € hab ich jetzt ned gewusst ... hab dacht das fällt dann bei Beträgen über der Geringfügigkeitsgrenze an...

EDIT: Ne is anders, über der Geringfügigkeit musst eben dann die Versicherung und so selbst becken ...

freece 19. June 2008 18:12

aha, das ist dann schon interessant.
Da gehts aber nur um Einnahmen, wenn ich jetzt nachweisen kann, dass ich musikinstrumente um den Preis gekauft hab müsst ich wieder nix zahlen, oder????

MoonWalker 19. June 2008 19:36

genau, du führst eine einnahmen- & ausgabenrechnung und der gewinn unterm strich muss versteuert werden.


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