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Songs Covern erlaubt?
Ich hab mich schon ein wenig in die Materie eingelesen, aber gestern sagte ein Kumpel etwas zu mir was ich nicht glaubte: Stimmt es dass man jeglichen Song covern darf, auch kommerziell, wenn man keine Originalsamples benutzt und einfach alles nachspielt, nachsingt etc?
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Stimmt nicht... aber das sollte rein aus logischem Verständnis schon klar sein, dass man nicht einfach einen Text absingen kann, um damit schön Geld zu machen...
Für rein private Zwecke, darfst du alles erdenkliche fabrizieren. Alles Andere, womit du Publikum erreichst, ist nicht legal. (sofern keine Regelung stattgefunden hat) P.S.: Und ich glaube diese Live-Covers auf Konzerten sind auch eher Grauzone (aber keine Ahnung) Gibt einige hier an Board, die sich mit dem Zeug noch viel genauer auskennen... aber grob gesagt: Dein Kumpel irrt gewaltig... |
Was ist dann mit den ganzen Bootlegsachen die wir DJ´s spielen, wäre dann theorethisch auch nicht legal
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genau genommen dürften man ja bootlegs auch nicht spielen...hat ja keiner die rechte bzw. der künstler des originals die rechte dafür hergegeben.
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Kann ich mir auch eher schlecht vorstellen. Obwohl ich das mit dem "keine originalen Samples" auch schon mal gehört habe. Aber von Gesang und Co. brauchen wir gar nicht erst anzufangen...
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Zitat:
Naja, so Unrecht hat dein Kumpel nicht. Wenn du das quasi 1:1 nachspielst, besteht keine schöpferische Leistung deinerseits. Das heißt, der Urheber (Originalinterpret, Texter usw) hat in dem Fall auch den Anspruch der finanziellen Vergütung (AKM-Einnahmen etc.) Sobald du was veränderst (Melodie umkomponieren, Text verändern etc.) wirds komplizierter, denn da brauchst du die Genehmigung. Im Zweifelsfall ist es allerdings immer gescheiter, vorher nachzufragen (beim Label, beim Urheber, beim Verlag etc.) was in Ordnung geht und was nicht, anstatt später dann die Probleme zu bekommen. Die meisten Leute sind eh kooperativ (Cover-Version freigeben fürs "Nichts-Tun" bringt ja Geld in die Kassa), aber sie möchten das eben gerne vorn vornhinein wissen, was gemacht wird. |
Bist du dir da sicher Indurro?
Ich meine was ist dann wenn man einen Song exakt nachspielt, gleichzeitig aber neu aufmöbelt. Also kein Remix, sondern eher eine "moderne Version", aber im Prinzip bleibt alles gleich. Das fällt dann nicht unter deinen ersten Punkt, oder? |
Indurro hat schon recht.
Wie er sagt, ist entscheidend, WELCHES Ziel du damit hast! Wenn du es nur für dich machst und es ein paar mal auflegst, wird dich keiner aufknüpfen. Wenn du es aber kommerziell verwertest, kann dir das schon passieren. Daher ist es auch bei sogenannten 1:1 Coverversionen (die immer einer gewissen Interpretation unterliegen) förderlich, einfach vorher zu fragen und sich die Erlaubnis beim Rechteinhaber zu holen. |
Wohl wahr!
Aber was ist dann mit Dirty Impact und ihrem Born to be wild Remix? |
Aaaaaaalso: Covern ist bei 1:1 Kopien erlaubt, ohne anzufragen.
Aaaaaaaber: schon das Ändern der basses auf Offbass oder geringe Unterschiede im Aufbau können ausreichen, um verklagt zu werden, bzw. das Ding aus dem Verkehr zu ziehen. Deshalb gilt: IMMER den Originalverlag fragen. Was Bootlegs, etc. betrifft: Du darfst in der Disco spielen, was Du willst. Bootlegs, Mashups, usw. Du darfst nur keine Kohle dadurch machen, indem Du sie verkaufst und Du darfst sie nicht weitergeben (auf CD, auf Stick oder per Internet). Dirty Impact haben sicher beim Verlag angefragt und eine Freigabe erhalten. Deshalb dürfen sie das Ding auch offiziell verkaufen. |
und wie fragt man da am besten oder muss da ein label dahinter sein?
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Label= Rechte an Aufnahmen
Verlag=Urheberrechte Wenn Du covern willst, ist das Label nicht zuständig. Den Verlag findest Du auf der CD neben dem Titel, da stehen in Klammer die Urheber und dann daneben der/die Verlag(e) Meistens mit dem Hinweis "publ. by ....." Sollte Dir keine CD zur Verfügung stehen, musst Du nur bei der AKM anrufen und nach dem Verlag fragen. Dort ist das für jedes Lied gespeichert. |
das meinte ich nicht
ich meinte fragt man da selbst oder sollte da zur hilfe von einem ein label hinter der sache sein? |
Bei der Recherche ist es wurscht, beim Anfragen bei einem Verlag kommt ein Label natürlich professioneller rüber.
Allerdings läuft man dann wieder Gefahr, dass der Verlag auch höhere Forderungen stellt. |
Gut danke
aber wie soll ich das ganze fromulieren und beschreiben dass der verlag oder das label mehr oder weniger vergisst dass ich doch ein unbekannter kleiner hobbyproduzent bin und sich dennoch darauf einlässt? |
Gerade dann kannst du sagen das es rein für private Zwecke und nicht für kommerzielle ist ;)
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Zitat:
Dann braucht er garnix schreiben. |
Stimmt, aber manche Labels sind sogar so nett und schicken dir dann die Acapellas :D
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Zitat:
Welche man ja anders nicht bekommt, wenns mans sie nur privat benützen will ;) |
Zitat:
Was natürlich nicht stimmt. ;) |
Siehst du, die Butt6 Patrol folgt dir schon ...
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Du? :D
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Zitat:
Was natürlich nur ironisch gemeint war ;) |
Zitat:
Wusste ich natürlich ;) (nicht :D) |
das was mir aber nicht weiterhilft
hat also jemand einen vorschlag wie man am besten einem label schreibt? |
Na ja eine E-Mail wirst ja verfassen können oder?
In der Art: Hi, ich bin der Karl aus Unterstinkenbrunn und bin Dj/Hobbyproduzent seit x Jahren, ihr Track xxx gefällt mir so gut, das ich diesen gerne Remixen würde (rein für Private Zwecke) (bisschen schleimen: à la ihre Releases sind der Hammer und habe schon einige gekauft und bla bla) wollte Fragen ob ich von xxx die Acapellas bekommen könnte, die ich nur für den privaten Zweck benutzen will, da ich ein wenig üben möchte...bla bla |
Wenn du das scheust, dann solltest du zuerst den Track machen, dir ein Label suchen, und das Label dann anfragen lassen.
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Ironic du kennst den Karl?
Beim Julian Hruza hat das mit seinem Bowie ashes to ashes remix genau so funktioniert. es war zwar monatelang funkstille, aber dann kam überraschend eine Zusage. |
Wer kennt Karl nicht? :D
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