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PitchBoy 27. October 2008 08:29

Kann ich gestraft werden??
 
Hey,

bin ja grad am produzieren eines mixes vom neuen bushido-track "ching ching"...

von kriz van dale wurde ich aufmerksam gemacht den mix von myspace zu löschen, da ich strafrechtlich verfolgt werden kann.

hab danach den mix gelöscht und eine mail ans management von "ersguterjunger" geschrieben...

hier die antwort vom management:

Code:

Vielen Dank für deine Mail.
Ich bin mir leider nicht ganz sicher, ob das rechtens ist. Ich werde mich mal informieren.
Ich würde dir aber empfehlen, es lieber zu unterlassen, da ich mir vorstellen kann, dass es aus urheberrechltichen Gründen nicht gestattet wäre.
 
Liebe Grüße


eine weitere antwort habe ich zurzeit noch nicht bekommen.

meine frage nur:
Kann ich dafür gestraft werden, obwohl ich damit kein geld verdien und lediglich nur eine hörprobe auf myspace stelle?


Lg

Chris B. 27. October 2008 08:35

Zitat:

Zitat von PitchBoy
meine frage nur:
Kann ich dafür gestraft werden, obwohl ich damit kein geld verdien und lediglich nur eine hörprobe auf myspace stelle?


krass, dass das management keine ahnung hat :D

is die frage inwiefern eine HÖRPROBE als publikation zählt.

was ich aber weiss, ist, dass du zwar alles was du willst remixen darfst - aber nur für den eigengebrauch! d.h. du darfst den mix niemanden öffentlich zugänglich machen und verteilen, auch wenn du damit nichts verdienst.

aber wie gesagt... eine hörprobe von ein paar sekunden, die nicht downloadbar ist... keine ahnung wie das da rechtlich is. aber ich glaub sowas wird sehr selten geklagt. wenn dann gehts schon um "ganze tracks".

PitchBoy 27. October 2008 08:41

Zitat:

Zitat von Chris B.
aber wie gesagt... eine hörprobe von ein paar sekunden, die nicht downloadbar ist... keine ahnung wie das da rechtlich is. aber ich glaub sowas wird sehr selten geklagt. wenn dann gehts schon um "ganze tracks".


den ganzen track werd ich ja nie uppen!! ausserdem alles was irgendwie in einer page integriert ist, egal ob in einem flash-player (also im myspace-player,...) oder sonst irgendwie = downloadbar!! da gibts genug programme dafür...

Chris B. 27. October 2008 08:48

wir sprechen ja auch von einer hörprobe (nicht volle länge) mit schlechter soundqualität oder?!
dass man immer aufnehmen kann, auch wenns gestreamed ist, is mir schon klar... :D

was hat das ganze aber dann für einen sinn, wenn du eine hörprobe auf deier seite hast, aber eigentlich darfst du's nicht verbreiten :D

es gilt halt wie immer:
wo kein kläger, da kein richter. geh das risiko ein und verbreite es, oder tus eben nicht.
mir ist eigentlich kein fall bekannt, wo ein bootleg (manche schreiben ja klugerweise ihren namen hin :D) probleme gemacht hat.

allerdings is das original von einem deutschen act... da is die chance schon größer, dass die vielleicht davon hören könnten... wenn auch nur von fanmails etc. (sollte dein mix ein toller hit werden).

dann liegts halt dran, ob die schritte einleiten oder eben nicht. im grunde braucht man sich nicht sofort ins hemd machen...

DJSub-Zero 27. October 2008 08:50

also bei einen ganzen track ist es klar, da kannst du dich strafbar machen, nur wie ausschaut bei einen hörprobe ist die frage.

Theoretsich gesehn ja. Eine hörprobe ist ja sogsehn ja ein ausschnitt vom ganzen track und somit kommt es auch aufs selbe.

PitchBoy 27. October 2008 08:51

verbreiten will ichs ja nicht - wills ja nur online stellen damit ein paar leute reinhörn und mir sagen wie der mix geworden ist...

ein freund von mir hat von sido-carmen einen mix gemacht! kann der theoretisch auch gestraft werden??


Lg

Chris B. 27. October 2008 08:55

rechtlich gesehen, kann der orignalkünstler bei allen dingen wo du sein material (für dich: FREMDMATERIAL) verwendest klagen. wenn du nämlich den mix für dich behalten würdest, ohne hörprobe etc. würde ja nie jemand davon erfahren, genauso kannst du auch nicht geklagt werden.

ich glaub also, dass aus dem reinen musikrecht womöglich nichtmal ein "demo/hörprobe" legal ist ..

PitchBoy 27. October 2008 08:57

hmm... mist! will nicht unbedingt ne strafe zahlen oder so :rolleyes:

Chris B. 27. October 2008 08:58

naja hab eh schon oben geschrieben, dass es womöglich niemanden jucken wird... aber 100% sicher bist halt nie... ausser du behältst es eben für dich :D

mach halt was eigenes :)


rein zur thematik:

wenn du (Bootleg Mix) dranschreibst und das ding verbreitest - anonyme filehoster etc. - kann dich kaum jemand belangen, is sehr sehr schwer an deine daten zu kommen, wobei du dann sogar abstreiten könntest, dass du das nicht produziert hast, sondern irgendwer ausm internet. (obwohl: du hast es dann zum download angeboten (uploaded) und trägst natürlich eine mitschuld)

wenn du's aber auf deinem grundstück anbietest (myspace, homepage, etc.) - dann hat man eben den "übeltäter" bei der hand.

siehst ja eh, dass keiner das "downloadproblem" in griff bekommt, da wird ein "bootleg"-mix niemanden interessiern. die sind eher damit beschäftigt die leute abzustrafen, die das original lied zum download irgendwo uploaden, etc.

PitchBoy 27. October 2008 09:00

ich sing den track halt selbst nach! dann bin ich aus dem schneider :D

DJSub-Zero 27. October 2008 09:03

Zitat:

Zitat von PitchBoy
verbreiten will ichs ja nicht - wills ja nur online stellen damit ein paar leute reinhörn und mir sagen wie der mix geworden ist...




Lg


kommt aufsselbe, sobald du es online stellst ist es im Internet berbreitet! auch wenn es nicht zum Downloaden geht!.

es gibt methoden wo man auch nicht downloadbare lieder speichern kann.

PitchBoy 27. October 2008 09:06

Zitat:

Zitat von DJSub-Zero
es gibt methoden wo man auch nicht downloadbare lieder speichern kann.



Zum Beispiel??

DJSub-Zero 27. October 2008 09:14

Z.B.: durch den audiorecorder den jeder PC hat. ist natürlich dann ein sehr miese Qualität. der nimmt die Tonaktivitäten (mp3, hintergrundgeräusche usw... auf)

wie ich mal eine Mix CD für mich gemacht habe, hab ich das ICQ offen gehabt und dann hab ich im hinter grund das "OHHH OH" oben gehabt :) das heisst nochmal 60 Minuten auf den Turntables verbracht *gg*

somit sollte es auch funktionieren wenn man etwas von einer HP aufnimmt. (theoretisch :) )

Chris B. 27. October 2008 09:20

Zitat:

Zitat von DJSub-Zero
wie ich mal eine Mix CD für mich gemacht habe, hab ich das ICQ offen gehabt und dann hab ich im hinter grund das "OHHH OH" oben gehabt :) das heisst nochmal 60 Minuten auf den Turntables verbracht *gg*


hättest das OHOH.wav ausm icq ordner gesucht, oder noch ein OHOH aufgenommen, dann die phase umgedreht und exakt auf die selbe stelle gelegt -> "ohoh" hätte sich ausgelöscht und du hättest keine weitere stunde verschwenden müssen :D

DJSub-Zero 27. October 2008 09:33

hab ma eh scho überlegt ob ich dann noch samples einbaue :D.... nur najo hab mich einmal bei ein set gespielt, das hat nacher sowas von scheissen angehört *gg* ein oh oh, eine Sirene, ein bam oida *gg* obwohl im nachhinein ich das bam oida wiederholen können.

bam bam bam bam bam oida, *gg*

PitchBoy 27. October 2008 09:44

sry hab deine message falsch verstanden! dachte du meinst, es gibt methoden, die wirklich einen download von dateien verhindern...

nja back to topic:
kann halt nur hoffen, dass sich das management wieder meldet - probleme möchte ich keine bekommen, obwohl ich mir gut vorstellen kann, dass denen mein mix am ar*** vorbeigeht... :rolleyes:

DJSub-Zero 27. October 2008 09:47

würde ich nicht sagen, das es denen am A vorbei geht. Manche Interpreten sind da wirklich genau wegen den rechten.

am besten ist, du hebst dir den Track mal für dich auf, und wartes ab.

Stee Wee Bee 27. October 2008 09:50

Also, bestraft wird da niemand, sonst müssten ja die ganzen mashup-Seiten auch belangt werden.

Wichtig ist, dass man es von Haus aus als maximal 80kb/s File bei myspace uppt,
weil das Runterrechnen manchmal zuwenig Qualitätsverlust darstellt.

Und natürlich, dass es nur Auszüge aus dem Mix sind.

Wie gesagt, bestraft wird da niemand.

das einzige, was passieren kann ist, dass Du eine Abmahnung von myspace kriegst,
wenn sich jemand beschwert, oder dass womöglich Dein Account geschlossen wird.

Deshalb wäre es sinnvoller, den Song auf eine eigene HP zu stellen und bei myspace nur einen Link dorthin einzutragen.

DJSub-Zero 27. October 2008 09:52

Der Meister hat gesprochen und wir haben alle wieder was neues gelernt :)

PitchBoy 27. October 2008 09:56

hab leider keine eigene HomePage! bin ja blutiger Anfänger :p
dass mein myspace-account gesperrt wird, wäre auch nicht so fein :rolleyes:

nja ich wart halt noch ein bisschen, vl bekomm ich ja noch ne Antwort...

Danke von allen für die ausgiebige Informationen!!

Stee Wee Bee 27. October 2008 10:00

Brauchst ja keine Homepage, sondern nur Webspace, wo das mp3 draufsteht.
Oder einen Filehoster wie zippyshare.

PitchBoy 27. October 2008 10:03

wenn ichs auf einen filehoster uppe, kann ichs genau so gut auf meine myspace-seite stellen!? abgesehen davon, dass es eben ein externer link ist...

Chris Mojito 27. October 2008 10:09

Aber dein myspace-Account wird dann nicht so schnell gesperrt. So hab ich es zumindest verstanden *g*

Stee Wee Bee 27. October 2008 10:24

Richtig.
weil ein Missbrauch des "Band-Account"-Players fällt natürlich schwerer ins Gewicht als irgendein externer Link.

Denn im Endeffekt kriegt myspace Probleme, wenn sie zulassen, dass die Player für urheberrechtlich bedenkliches Material genutzt werden.

Wogegen evxterne Links in den AGBs ja extra davon ausgeschlossen sind.

Alex Kay 27. October 2008 10:48

Stee Wee, ich dachte, Remixes sind Legal zur Aufführung.
Das war es zumindest was Du mir schriebst.
Nun ist es so daß zwischen Aufführung/Ausstrahlung und Youtube es keinen wirklichen Unterschied gibt da beides aufgezeichnet werden kann (und zumindest bei uns die Liveshows alle archiviert werden und den Usern 4 Wochen in nem Flashplayer zugänglich sind).

Also doch keine Remixes ?
Oder gibt es einen Unterschied zwischen "privat" und "privat mit AKM-Lizenz" ?

Stee Wee Bee 27. October 2008 11:13

Sorry, aber "Aufführung" bedeutet, dass Du sie im Club spielen darfst oder im Radio.
Auf myspace ist das KEINE Aufführung.

Alex Kay 27. October 2008 11:29

ah ok - verstehe - danke.

dh. aber speichern und zum anhören im nachhinein anbieten ist dann nicht.

Steve Guess 27. October 2008 15:38

Fällt ein Webradio auch unter Aufführung @ Stevie? Sprich ist es legal Bootlegs auf solchen zu spielen?

LG

OrangeMusic 27. October 2008 16:11

bootlegs darfst du im grunde immer spielen. hier trifft der satz wo kein kläger da kein richter voll und ganz zu.
rechtlich gesehen dürftest du nichtmal eine CD die du selber gebrannt hast spielen (auser du bist der urheber), da du dafür keine austro mechana bezahlt hast. bei einem bootleg kommt noch dazu das du nicht urheber des inhalts bist, somit dürftest du es öffentlich nicht aufführen. soviel ich weis wird es aber im normalfall von unseren verwertungsgesellschaften (akm, gema,usw) tolleriert, ich spiel zB seit 5 jahren 6mal im jahr bei FM4 wo ich anfangs als unwissender sogar die bootys in die programmliste eingetragen habe, diese geht auch genau so an die AKM aber auch das war bis dato kein stress. wie gesagt; wo kein kläger, da kein richter.

OrangeMusic 27. October 2008 16:12

wobei beim webradio kenn ich die AKM regelung nicht, bezahlen die überhaupt AKM???

Chris B. 27. October 2008 16:15

Zitat:

Zitat von OrangeMusic
wobei beim webradio kenn ich die AKM regelung nicht, bezahlen die überhaupt AKM???


ab einer bestimmten hörerzahl: ja.
(die dafür nötige hörerzahl wird eh von so ziemlich allen radios überschritten - glaub ab 15zuhörer sowas?)

Dennis S. 27. October 2008 16:17

toller name chris. passt :D

guenny123 27. October 2008 16:18

Weils grad Thema ist: Bootlegs ala Black Toys saugen = legal oder illegal?

Chris B. 27. October 2008 16:18

Zitat:

Zitat von Dennis S.
toller name chris. passt :D


hi wank! :D

willkommen in meiner signatur :D

da ja bootlegs ansich nicht legal sind, kann auch der bootlegersteller nicht ganz aufs urheberrecht beziehen... wäre pure ironie... ausserdem juckts sicher niemanden. :D

OrangeMusic 27. October 2008 16:23

im grunde ist es illegal da der macher der bootlegs es ja nicht zur verfügung stellt. auch eine veränderung eines werkes ist laut akm (zb remix oder bootleg) geschützt soviel ich weis. ob er nun die rechte dafür hat oder nicht ändert da drann nix weil es ja nicht verkauft wird. lass mich aber gern eines besseren belehren...

@guenny saugen von produktionen anderer leute die es nicht seöber gratis zur verfügung stellen ist IMMER illegal. auch das über icq oder dergleichen senden ist illegal, auch gebrannte CD's sind illegal!

guenny123 27. October 2008 16:37

Schon klar, wenn jemand einen Remix schraubt, die Rechte dafür erhält, diesen veröffentlicht und jemand sich den Remix saugt, ist das illegal!
Nur wenn ich jetzt heute einen Bootleg schrauben würde (was ja eigentlich nicht illegal ist oder?) und diesen spiele mache ich mich ja nicht strafbar!? Geb ich diesen Bootleg einem Freund weiter, der diesen auch spielt wär das dann strafbar bzw wenn nicht, müsste es ja eigentlich egal sein ob ich den Bootleg freiwillig weitergebe oder dieser im Netz landet! ;)

Siehe Bulljay, der seine Tracks immer der Öffentlichkeit anbietet - das wäre auch illegal!?

Stevie erleuchte uns!^^

KRIZ VAN DALE 27. October 2008 16:58

Nicht ohne Grund wird genau das zB in anderen Foren verboten.

Denn es wird ja eigentlich der Forenbetreiber dafür belangt.

Dennis S. 27. October 2008 21:11

Zitat:

Zitat von Honk
hi wank! :D

willkommen in meiner signatur :D

da ja bootlegs ansich nicht legal sind, kann auch der bootlegersteller nicht ganz aufs urheberrecht beziehen... wäre pure ironie... ausserdem juckts sicher niemanden. :D


hach.. wie ich dich hasse und der hass jeden tag kontinuirlich steigt :D

Steve Guess 27. October 2008 22:33

Also das Webradio bei dem ich spiel zahlt sowohl AKM als auch Austro Mechana.
Thx 4 Info!

LG

Chris B. 27. October 2008 23:34

Zitat:

Zitat von Dennis S.
hach.. wie ich dich hasse und der hass jeden tag kontinuirlich steigt :D


8ball wankhead? =D


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