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Suche Interpret und Titel!
Hallo liebe Forengemeinde, DJs oder die, die es noch werden möchten :D,
hab ein grosses Anliegen an Euch. Vielleicht kann mir der eine oder andere weiterhelfen. Suche nämlich verzweifelt von diesen 3 Tracks den Interpreten und Titel. Hab ich mal vor langer Zeit von irgendwem bekommen. Nur fehlen mir eben diese Angaben. Ich wär Euch überaus dankbar wenn Ihr mir weiterhelfen könnt. Ich denke, hier finden sich sicher einige Profis;) unbekannt01 Tatsächliche Dauer (4:19) [erledigt] Ottomix - Electric Flying unbekannt02 Tatsächliche Dauer (3:49) [erledigt] DJ Mystik - Inspector Gadget (Techno Remix) unbekannt03 Tatsächliche Dauer (5:11) [erledigt] Ottomix - Ibiza 2004 Das wärs dann also. Beim letzteren habe ich schon sämtliche Seiten abgekrempelt und auch zig verschiedene Interpreten gefunden, aber leider nicht den passenden. Auch von Gigi ist diese Popcorn-Version nicht. Liebe Grüsse hellraver |
Zitat:
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Was soll mir dieser Augenrollende Beitrag letztendlich sagen?
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oohhjee : )
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Ich sehs schon. Wo liegt das Problem? Nur weil ich nicht mehr genau weiss von wem ich diese CD mal hatte? Aber ich denke, ihr werdet mich sicher aufklären.
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hast du den die lieder oder willste sie noch kaufen?
Mfg MasterSam |
Ja, ich habe die Lieder und würde gerne wissen welcher Interpret und Titel dahinter steckt. Vielleicht gibts von diesen Interpreten weitere Stücke die mir zum nachkaufen gefallen.
Gruss hellraver |
Wie kann man sich nur so bloß stellen. Ich halte mich da zurück. *gg*
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Also ich find das toll wie hier alle mit dem "NoMp3" Virus infiziert sind . . .
Brav, brav . . . weiter so . . . ![]() Nicht vergessen, jeder könnte einer sein ! ;) |
Zitat:
Das frag ich mich bei solchen Kommentaren auch. Denn ich habe mich ganz gewiss nicht bloß gestellt...... Und habe sogar ein reines gewissen........ Aber Danke für eure Hilfe! |
Unbekannt 01 konnte ich mittlerweile auch ID'en. Hierbei handelt es sich um "Ottomix - Electric Flying". Ein guter Freund gab mir einen Tipp. Wenigstens gibt es im realen Leben noch hilfsbereite Menschen, was man hier im Forum nicht sagen kann. Denn ich weiss das es hier einige gewusst hätten. Aber anscheinden sind manche tatsächlich mit einem Virus infiziert........ Aber nicht mit dem "NoMp3".........
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Zur Nummer 1: Ich verstehe nicht, warum alle, die diesen Titel von der Rah Band covern, den Namen falsch schreiben :rolleyes:
Die Nummer heißt im Original der Rah Band ELECTRIC FLING :boese: Was die Diskussion hier betrifft: Dir dürfte wohl nicht klar sein, dass es auch untersagt ist, jemandem CDs zu brennen. Wenn Du also eine CD "von einem Freund" hast, dann muss sie eine originale sein (womit sich aber die Fragerei hier erübrigen würde). ;) Ist es eine selbstgebrannte, hat sich Dein Freund strafbar gemacht. Du solltest also ein wenig leiser treten und Dich nicht auch noch beschweren. Was die Popcorn betrifft, wäre ein "Geburtsjahr" Deiner Version von Vorteil. Geht aber nicht, weil auf einem Rohling ja keine Details stehen. :D Gehe einfach auf www.coverinfo.de , gib Popcorn ein und staune, was da so alles kommt. Kannst Dir ja dann ein tolles Cover drucken :rolleyes: |
Zitat:
Wer weiss wurde es falsch geschrieben. Vielleicht war es gewollt den Titel Flying zu nennen. Zitat:
Leiser treten? Das würde dir und manchen so gefallen, oder? Natürlich darf man für Freunde bzw. im Verwandtenkreis für den privaten Eigengebrauch CD's brennen. Ausserdem habe ich nie gesagt das mir jemand eine CD gebrannt hat, was auch tatsächlich der Fall ist. Es hat mir keiner eine CD gebrannt mit diesen Liedern. Und wenn, finde ich die Hilfsbereitschaft hier trotzdem sehr erstaunlich. Zitat:
Welchen Rohling? Ich hab nie im Thread geschrieben, das "mir" jemand einen Rohling gebrannt hat. Lesen hilft.....;) |
Wenn's kein Rohling war, WAS DANN ???
Würde mich jetzt brennend interessieren. Weil zu jeder Original-CD existieren Tracklists. Und woher die fälschliche Meinung, dass die Weitergabe von Kopien erlaubt ist ? Du kannst Dir selbst für Dein Archiv CDs ohne Ende kopieren. Die Weitergabe ist verboten !!! Punkt. |
@stevie
er wird es sicher als mp3 bekommen haben Was mich eigentlich mehr interessieren würde ist, wer den hellraver positiv bewertet? :rolleyes: |
Zitat:
Nein, ich hab sie nicht als mp3 bekommen. Zitat:
Was du alles wissen möchtest. Möchtest du auch wissen wann ich das letzte mal auf dem Klo war? Ich weiss wer mich positiv berwertet hat. Und zwar ein netter Mensch......und kein Doppelmoralapostel :freches_grinsen: |
Zitat:
Woher deine fälschliche Aussage? Schon mal was von § 53 UrhG gehört?:hihi: |
Zitat:
Kassette? ![]() Zitat:
was ist das? :confused: gibts mich jetzt wirklich 2mal? bin eigentlich schon immer sehr neugierig gewesen! :D |
Ist das etwa noch ne alte VC20 Commodore Kasette?:)
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Zitat:
Doch, natürlich. Aber was kommst Du mir in Österreich mit dem DEUTSCHEN Urheberrechtsgesetz :rolleyes: Lies mal in unserem nach und dann melde Dich wieder. |
Der hat gsessen:D:D
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Zitat:
Das würd ich dir auch empfehlen ;) Es unterscheidet sich nämlich nicht viel. Ach ja, dann hab ich mich halt vertan. Bei uns ist es natürlich der § 42 :rolleyes: Zitat:
Find ich nicht :) |
Gut, dann zeig mir doch bitte den Punkt, wo steht, dass man FREMDE Werke kopieren und an andere Personen weitergeben darf:
§ 42. (1) Jedermann darf von einem Werk einzelne Vervielfältigungsstücke zum eigenen Gebrauch herstellen. (2) Eine Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch liegt vorbehaltlich der Abs. 3 und 4 nicht vor, wenn sie zu dem Zweck vorgenommen wird, das Werk mit Hilfe des Vervielfältigungsstückes der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zum eigenen Gebrauch hergestellte Vervielfältigungsstücke dürfen nicht dazu verwendet werden, das Werk damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. (3) Schulen und Hochschulen dürfen für Zwecke des Unterrichts beziehungsweise der Lehre in dem dadurch gerechtfertigten Umfang Vervielfältigungsstücke in der für eine bestimmte Schulklasse beziehungsweise Lehrveranstaltung erforderlichen Anzahl herstellen (Vervielfältigung zum eigenen Schulgebrauch) und verbreiten. Die Befugnis zur Vervielfältigung zum eigenen Schulgebrauch gilt nicht für Werke, die ihrer Beschaffenheit und Bezeichnung nach zum Schul- oder Unterrichtsgebrauch bestimmt sind. (4) Der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtungen, die Werkstücke sammeln, dürfen, sofern dies nicht zu Erwerbszwecken geschieht (Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch von Sammlungen), 1. von eigenen Werkstücken jeweils ein Vervielfältigungsstück herstellen; ein solches Vervielfältigungsstück darf statt des vervielfältigten Werkstücks unter denselben Voraussetzungen wie dieses ausgestellt (§ 16 Abs. 2), verliehen (§ 16a) und nach § 56b benützt werden; 2. von veröffentlichten, aber nicht erschienenen oder vergriffenen Werken einzelne Vervielfältigungsstücke herstellen; solange das Werk nicht erschienen beziehungsweise vergriffen ist, dürfen solche Vervielfältigungsstücke ausgestellt (§ 16 Abs. 2), nach § 16a verliehen und nach § 56b benützt werden. (5) Die folgenden Vervielfältigungen sind jedoch stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig: 1. die Vervielfältigung ganzer Bücher oder Zeitschriften, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, ein nicht erschienenes oder vergriffenes Werk betrifft oder unter den Voraussetzungen des Abs. 4 Z 1; dies gilt auch dann, wenn als Vervielfältigungsvorlage nicht das Buch oder die Zeitschrift selbst, sondern eine gleichviel in welchem Verfahren hergestellte Vervielfältigung des Buches oder der Zeitschrift verwendet wird; 2. die Ausführung eines Werkes der Baukunst nach einem Plan oder Entwurf oder der Nachbau eines solchen Werkes. § 42a. Auf Bestellung dürfen unentgeltlich einzelne Vervielfältigungsstücke auch zum eigenen Gebrauch eines anderen hergestellt werden. Eine solche Vervielfältigung ist jedoch auch entgeltlich zulässig, 1. wenn die Vervielfältigung mit Hilfe reprographischer oder ähnlicher Verfahren vorgenommen wird; 2. wenn ein Werk der Literatur oder Tonkunst durch Abschreiben vervielfältigt wird. § 42b. (1) Ist von einem Werk, das durch Rundfunk gesendet oder auf einem zu Handelszwecken hergestellten Bild- oder Schallträger festgehalten worden ist, seiner Art nach zu erwarten, dass es durch Festhalten auf einem Bild- oder Schallträger zum eigenen Gebrauch vervielfältigt wird, so hat der Urheber Anspruch auf eine angemessene Vergütung (Leerkassettenvergütung), wenn Trägermaterial im Inland gewerbsmässig entgeltlich in den Verkehr kommt; als Trägermaterial gelten unbespielte Bild- oder Schallträger, die für solche Vervielfältigungen geeignet sind, oder andere Bild- oder Schallträger, die hiefür bestimmt sind. (2) Ist von einem Werk seiner Art nach zu erwarten, dass es mit Hilfe reprographischer oder ähnlicher Verfahren zum eigenen Gebrauch vervielfältigt wird, so hat der Urheber Anspruch auf eine angemessene Vergütung (Reprographievergütung), 1. wenn ein Gerät, das seiner Art nach zur Vornahme solcher Vervielfältigungen bestimmt ist (Vervielfältigungsgerät), im Inland gewerbsmässig entgeltlich in den Verkehr kommt (Gerätevergütung) und 2. wenn ein Vervielfältigungsgerät in Schulen, Hochschulen, Einrichtungen der Berufsbildung oder der sonstigen Aus- und Weiterbildung, Forschungseinrichtungen, öffentlichen Bibliotheken oder in Einrichtungen betrieben wird, die Vervielfältigungsgeräte entgeltlich bereithalten (Betreibervergütung). (3) Folgende Personen haben die Vergütung zu leisten: 1. die Leerkassetten- beziehungsweise Gerätevergütung derjenige, der das Trägerrnaterial beziehungsweise das Vervielfältigungsgerät im Inland als erster gewerbsmässig entgeltlich in den Verkehr bringt; wer das Trägermaterial beziehungsweise das Vervielfältigungsgerät im Inland gewerbsmässig entgeltlich, jedoch nicht als erster in den Verkehr bringt oder feilhält, haftet wie ein Bürge und Zahler; von der Haftung für die Leerkassettenvergütung ist jedoch ausgenommen, wer im Halbjahr Schallträger mit nicht mehr als 5000 Stunden Spieldauer und Bildträger mit nicht mehr als 10.000 Stunden Spieldauer bezieht; 2. die Betreibervergütung der Betreiber des Vervielfältigungsgeräts. (4) Bei der Bemessung der Vergütung ist insbesondere auf die folgenden Umstände Bedacht zu nehmen: 1. bei der Leerkassettenvergütung auf die Spieldauer; 2. bei der Gerätevergütung auf die Leistungsfähigkeit des Geräts; 3. bei der Betreibervergütung auf die Art und den Umfang der Nutzung des Vervielfältigungsgeräts, die nach den Umständen, insbesondere nach der Art des Betriebs, dem Standort des Geräts und der üblichen Verwendung wahrscheinlich ist. (5) Vergütungsansprüche nach den Abs. 1 und 2 können nur von Verwertungsgesellschaften geltend gemacht werden. (6) Die Verwertungsgesellschaft hat die angemessene Vergütung zurückzuzahlen 1. an denjenigen, der Trägermaterial oder ein Vervielfältigungsgerät vor der Veräusserung an den Letztverbraucher in das Ausland ausführt; 2. an denjenigen, der Trägermaterial für eine Vervielfältigung zum nichteigenen Gebrauch benutzt, es sei denn, dass der nichteigene Gebrauch eine freie Werknutzung ist; Glaubhaftmachung genügt. Berichterstattung über Tagesereignisse § 42c. Zur Berichterstattung über Tagesereignisse dürfen Werke, die bei Vorgängen, über die berichtet wird, öffentlich wahrnehmbar werden, in einem durch den Informationzweck gerechtfertigten Umfang vervielfältigt, verbreitet, durch Rundfunk gesendet und zu öffentlichen Vorträgen, Aufführungen und Vorführungen benutzt werden. |
ich wüsste wer lied 3 ist... darf ichs verraten oda nicht?
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Ja, sicher.
Ändert ja nichts dran, dass er es eh schon hat. |
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Kannst es mir auch per PN verraten ;) Gruss hellraver P.S. Ach ja, der mich in der Bewertung einen Vollprofi nannte, der soll sich mal melden wenn er den Mum dazu hat :rolleyes: |
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seid ihr auch schizophren???? ich leider nicht, aber ich :D Ich find es interessant, das jemand den titel hat, ihn nicht findet fragt wie der titel heisst und ihn selbst nicht sucht aufn PC. :confused: |
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Ich war's nicht, bei mir wäre nach dem "Voll" was anderes gekommen :cool: Ich war der mit den vielen Schlechtpunkten ;) |
toll...
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ich hab DEINE meinung zu MIR sofort in meine Signatur übernommen :D thanx, @ hellraver: bleibt aber immer noch die frage: kein mp3, keine cd, keine kassette (wahrscheinlich auf keine platte) .. auf welchem medium hast du die titel dann? :confused: |
stevie is dir ned ein bissl fad das du sojemanden das gesetz aufschreibst :mad: das is doch nicht die mühe wert,
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Er hats ja e nur kopiert :hihi:
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Strg C und Strg V dauert genau zwei Sekunden.
Das würde ich nicht als Mühe bezeichnen. ;) |
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Es ist sicher die mühe nicht wert! Aber der Stevie wollte ihm halt seine Grenzen zeigen!:D Außerdem hat ja nicht der Stevie angefangen!:confused: |
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najo aufschreiben,.. eher Kopieren.... ist alles im internet ;) |
die sorgen mancher leute möcht ich mal haben :hihi:
wie die kleinen kinder..."mama, der tony hat das und das gemacht...plärrrr" wir leben (noch) in einem freien land und da kann jeder tun und lassen, was er will, wenn es nicht mit gefängnis bestraft wird (und selbst das kann er wenn er will). aber das ist ja nicht mehr zum aushalten, dieses gutmenschgelabere an jedem straßen eck...nicht rauchen, nicht trinken, nicht songs kopieren, nicht laut sein, nicht schwarz fahren, nicht schief schaun etc...da wird einem ja übel! |
Da verwechselst Du etwas, mein Lieber.
Die Gutmenschen sind die, die das alles durchgehen lassen wollen :rolleyes: |
ich finde, wenn es wer so macht, das es niemand merkt, dann warum nicht?
die ganze welt ist korrupt, vom kleinen mann bis zum großen fisch. und jeder ist nun mal auf seinen persönlichen nutzen aus, so ist der mensch einfach konzipiert! und ich würd mir auch die sachen saugen und kopieren, wenn musik für mich nur hintergrundgedudel darstellen würde. ich kaufe die platten wegen MIR, weil ICH die originale will und nicht weil es korrekt ist oder aus mitleider oder rücksicht irgendeinem interpreten gegenüber, ich bin ja nicht die caritas :rolleyes: |
Und, wovon glaubst Du, soll der Künstler dann leben ?
Das ist Handelsware wie alles andere auch. Du stiehlst ja auch nicht ein Packl Fritten, weil Du für Iglo nicht die Caritas sein willst, oder ? |
ja es zerbricht sich auch niemand den kopf, von was ich leben soll oder??
fritten kauf ich sowieso nicht, weil die ungesund sind ;) btw...lebensmittel kaufe ich kaum mehr, weil sie mir ebenfalls zu teuer sind und wenn, dann nur ökologische bzw. welche, wo ich weiß, wer dahinter steckt! zB kommt mir kein nestle, kein unilever etc. produkt ins haus ;) |
Und gerade die Ökobauern sind auf jeden Cent angewiesen.
Da würdest Du auch stehlen, wenn's keinem auffällt ? |
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