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Alex Kay 28. October 2008 11:36

austro mechana wird meines Wissens nach bereits beim Kauf der CD eingehoben.
Eine gesonderte Nutzungslizenz existiert nicht.

Zitat:

Wofür muss eine Werknutzungsbewilligung von der austro mechana erworben werden?
Betreiber von Rundfunksendern oder Kabelfernsehsendern senden und verbreiten tagtäglich musikalische oder audiovisuelle Werke. Das dafür erforderliche Senderecht wird von der AKM wahrgenommen.


Zwecks Lizenz (AKM) siehe hier --> https://lizenzshop.akm.co.at/

Grundsätzlich ist eine Lizenz immer zu erwerben. Die "kleine" Lizenz ist beschränkt auf gleichzeitig 50 max. Zuhörer und bedarf den Verzicht auf Werbung.

OrangeMusic 28. October 2008 11:41

Zitat:

Zitat von guenny123
Schon klar, wenn jemand einen Remix schraubt, die Rechte dafür erhält, diesen veröffentlicht und jemand sich den Remix saugt, ist das illegal!
Nur wenn ich jetzt heute einen Bootleg schrauben würde (was ja eigentlich nicht illegal ist oder?) und diesen spiele mache ich mich ja nicht strafbar!? Geb ich diesen Bootleg einem Freund weiter, der diesen auch spielt wär das dann strafbar bzw wenn nicht, müsste es ja eigentlich egal sein ob ich den Bootleg freiwillig weitergebe oder dieser im Netz landet! ;)

Siehe Bulljay, der seine Tracks immer der Öffentlichkeit anbietet - das wäre auch illegal!?

Stevie erleuchte uns!^^


es ist vollkommen egal wie das bootleg auf einer polenseite oder sonst wo landet. fakt ist, das es illegal ist es zu verbreiten; egal in welcher form. was für konsequenzen das hat ist eine andere sache aber da du ja nicht die rechte dafür besitzt darfst du diese auch nicht nutzen. hierbei gehts vorallem um einen wirtschaftlichen vorteil sprich auf white label pressen und co...
beim aufführen wirds eigentlich tolleriert wie schon oben erwähnt.
ERGO jede art von musik die du dir kopierst, runterlädst, oder sonst wo gratis herbekommst ist illegal, wenn die rechte dritter in dem stück involiert sind.
allerdings wird dich deshalb meistens keiner verklagen oder so, maximal abmahnen...
bei einem whitelabel oder bootleg afu vinyl musst du heutzutage mit einer klage rechnen, auser du machst es ganz gescheit.

Alex Kay 28. October 2008 12:05

vielleicht etwas OT aber es gibt bei Austro Mechana sowas wie ein "Bearbeitungsrecht" :)
http://www.aume.at/show_content2.php?s2id=172

Wenn ich das richtig verstehe, kann ein Remix auf folgendem Weg entstehen:

DJ (Plattenaufleger, Hobbymusiker, wichtl, was auch immer) möchte ein remix machen -> wendet sich an Austro Mechana -> Austromechana wendet sich an den Rechteinhaber -> Rechteinhaber sagt ja / nein -> Austromechana erteilt die Genehmigung (oder auch nicht).

Ist das richtig so ?

RenegadeMaster 28. October 2008 22:21

@Pitchboy: Mach dir keine Sorgen, die acapella ist eh original auf der deutschen Maxi CD drauf, da muss das Label dann wohl mit Bootlegs etc. rechnen..

Hoffe die haben bessres zu tun als Leute anzuzeigen die Just 4 Fun irgendwelche Spaßmixe schrauben..


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