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der vergleich hinkt...wenn dann müsstest du von einem anderen autofahrer ausgehen, und wenn der nicht angeschnallt ist erhöht er das risiko verletzt zu werden ;) |
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Ich glaub aber kaum, dass ein Skifahrer ohne Helm gegen einen Skifahrer mit Helm eine Chance hätte ;) Deshalb auch Auto Vs. Fußgänger ;) |
desswegen sag ich auch ein angeschnallter autofahrer gegen einen nicht angeschnallten.
wenn i mitn auto nen fußgänger niedermäh kann der helm, brust- und rückenpanzer, stahlkappenschuhe und suspensorium anhaben wird ihm das herzlich wenig nutzen :D |
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Naja :D:D gut lassen wirs :D |
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Ich kann deinem Vergleich nur bedingt etwas abgewinnen. Das ist zu extrem formuliert. Als Begründung Stimme ich DJ Free zu.:D |
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Er war nicht zu schnell, sondern er ist die Piste bergauf gefahren ohne sich zu vergewissern, ob da jemand fährt oder nicht... steht auch in den Pistenregeln, dass sowas untersagt ist |
Er hat eben grob fahrlässig gehandelt und wurde dafür bestraft.
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die Strafe möcht ich auch haben, falls ich mal grob fahrlässig handeln sollte :rolleyes: |
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gestern hab ich in zwei unterschiedlichen news-sendungen gehört, dass sich beide parteien darauf geeinigt haben schadensersatz außergerichtlich zu regeln. deshalb sinds wahrscheinlich nur 5000 "offizielle" euro geworden... ich wär ja echt interessiert daran, ob ihr alle auch so übergenau sein würdet wenn ihr die dame auf dem gewissen hättet (ohne vorsatz)... aber typisch österreichisch! es muss jedem anderen nebenmir auf jeden fall dreckiger gehen als mir, sonst sammas ned! |
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also deine kommentare les ich ab jetzt echt nicht mehr, da kann ich mir gleich die kronenzeitung bzw. österreich kaufen. die strafe hättest du gern? dann erklär der familie des unfallopfers mal persönlich, dass du keine ahnung hast was passiert ist (weil dir die erinnerung fehlt) - und du dich einfach nur dafür entschuldigen kannst, eine ehefrau und mutter aus dem leben gerissen zu haben. glaubst du wirklich der schert sich einen dreck darum, ob er jetzt 33.000 oder 330.000, 5.000 oder 500.000€ zahlt? wenn du das gern hättest... so wie schicki unten verglichen hat, nur wenn man mal ein einbahnschild übersieht würde man auch nicht gleich als vorsätzlicher schwerverbrecher gelten wollen. und auch bei dieser kleinigkeit könntest du ein kind überfahren, etc. |
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