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und eben weil sie vom vertraunsgrundsatz ausgenommen sind sollten sie genausowenig autofahren wie betrunkene oder kinder. bzw ihre fahrtüchtigekeit fürs erste mal in regelmäßigen abständen ärtzlich überprüfen lassen, und als zweiten schritt eine normale fahrüberprüfung (so wie beim 3-phasen schein) machen. bei nichtbestehen -->nachschulung. wer das alles zahlen soll is jedoch fraglich.
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die Person selbst ;).... wer sonst? Der/Die Pensionist/in will ja Autofahren.. |
Solche Personen dürften nicht mehr fahren:
http://www.youtube.com/watch?v=lXjNCKyU3oc Der braucht nach 5 Kilometer wahrscheinlich eine neue Kupplung. Aber er hat sich eh selbst bestraft. |
Zitat:
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Der von mir gepostete Vorschlag ging in diese Richtung um ein "Geraunze" (wie es in Österreich typisch ist) zu unterbinden - da sich damit dann jeder daran halten muss.
Stell dir vor es wird so eine Kontrolluntersuchung für Menschen ab 60 Jahren verpflichtend, aber in einem relativ kurzen Zeitraum passieren dann tagtäglich Unfälle mit 50 jährigen (Geisterfahrer, Unachtsamkeit usw.), was passiert dann? Es wird wieder geraunzt das die Verordnung schon bei 50 jährigen angewendet werden muss usw. Deshalb würde die eine Variante gleich im Vorhinein weitere Diskussionen unterbinden. Just my ![]() |
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Zumindest die meisten nicht. Ausnahmen gibts immer, stimmts.:D |
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