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Free 10. February 2009 07:51

und eben weil sie vom vertraunsgrundsatz ausgenommen sind sollten sie genausowenig autofahren wie betrunkene oder kinder. bzw ihre fahrtüchtigekeit fürs erste mal in regelmäßigen abständen ärtzlich überprüfen lassen, und als zweiten schritt eine normale fahrüberprüfung (so wie beim 3-phasen schein) machen. bei nichtbestehen -->nachschulung. wer das alles zahlen soll is jedoch fraglich.

DJSub-Zero 10. February 2009 07:57

Zitat:

Zitat von DJ_FREE
bei nichtbestehen -->nachschulung. wer das alles zahlen soll is jedoch fraglich.


die Person selbst ;).... wer sonst? Der/Die Pensionist/in will ja Autofahren..

tomy_s 10. February 2009 08:04

Solche Personen dürften nicht mehr fahren:

http://www.youtube.com/watch?v=lXjNCKyU3oc

Der braucht nach 5 Kilometer wahrscheinlich eine neue Kupplung. Aber er hat sich eh selbst bestraft.

Apollon Justice 10. February 2009 11:15

Zitat:

Zitat von Ossi
Ganz einfach einen allgemein befristeten Führerschein einführen (gibts ja bei den LKW Fahrern auch) und die Sache ist somit erledigt. Das Ganze altersmäßig mithilfe einer Progession aufteilen und basta.
z.B.
Befristung 20 - 30 jähriger => 15 Jahre
Befristung 30 - 40 jähriger => 12 Jahre ...
usw.

Von einer generellen Befristung halte ich wenig, weil ja nich jeder Mensch gleich ist, manche sind im Alter fitter, manche weniger. Daher würde ich es sinnvoller finden, wenn man ab einem gewissen Alter(ca. 60 Jahre würd' ich sagen) alle paar Jahre verpflichtende Überprüfungen der Fahrtauglichkeit einführen würde. Wie das aber in der Praxis aussehen sollte und was die Folgen des Ergebisses der Überprüfungen sein sollten, darüber müsste man dann genauer nachdenken, wobei aber mE ein Entzug der Fahrerlaubnis nur die Ultima Ratio sein sollte, vorher eher kleinere Einschränkungen...

Ossi 10. February 2009 11:41

Der von mir gepostete Vorschlag ging in diese Richtung um ein "Geraunze" (wie es in Österreich typisch ist) zu unterbinden - da sich damit dann jeder daran halten muss.

Stell dir vor es wird so eine Kontrolluntersuchung für Menschen ab 60 Jahren verpflichtend, aber in einem relativ kurzen Zeitraum passieren dann tagtäglich Unfälle mit 50 jährigen (Geisterfahrer, Unachtsamkeit usw.), was passiert dann? Es wird wieder geraunzt das die Verordnung schon bei 50 jährigen angewendet werden muss usw.

Deshalb würde die eine Variante gleich im Vorhinein weitere Diskussionen unterbinden.

Just my

noxman 10. February 2009 16:13

Zitat:

Zitat von guenny123
Nicht? :confused: :confused:



Zumindest die meisten nicht. Ausnahmen gibts immer, stimmts.:D

Apollon Justice 10. February 2009 19:09

Zitat:

Zitat von Ossi
Der von mir gepostete Vorschlag ging in diese Richtung um ein "Geraunze" (wie es in Österreich typisch ist) zu unterbinden - da sich damit dann jeder daran halten muss.

Stell dir vor es wird so eine Kontrolluntersuchung für Menschen ab 60 Jahren verpflichtend, aber in einem relativ kurzen Zeitraum passieren dann tagtäglich Unfälle mit 50 jährigen (Geisterfahrer, Unachtsamkeit usw.), was passiert dann? Es wird wieder geraunzt das die Verordnung schon bei 50 jährigen angewendet werden muss usw.

Deshalb würde die eine Variante gleich im Vorhinein weitere Diskussionen unterbinden.

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Verstehe! So meinst das also.


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