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Stee Wee Bee 27. October 2008 10:00

Brauchst ja keine Homepage, sondern nur Webspace, wo das mp3 draufsteht.
Oder einen Filehoster wie zippyshare.

PitchBoy 27. October 2008 10:03

wenn ichs auf einen filehoster uppe, kann ichs genau so gut auf meine myspace-seite stellen!? abgesehen davon, dass es eben ein externer link ist...

Chris Mojito 27. October 2008 10:09

Aber dein myspace-Account wird dann nicht so schnell gesperrt. So hab ich es zumindest verstanden *g*

Stee Wee Bee 27. October 2008 10:24

Richtig.
weil ein Missbrauch des "Band-Account"-Players fällt natürlich schwerer ins Gewicht als irgendein externer Link.

Denn im Endeffekt kriegt myspace Probleme, wenn sie zulassen, dass die Player für urheberrechtlich bedenkliches Material genutzt werden.

Wogegen evxterne Links in den AGBs ja extra davon ausgeschlossen sind.

Alex Kay 27. October 2008 10:48

Stee Wee, ich dachte, Remixes sind Legal zur Aufführung.
Das war es zumindest was Du mir schriebst.
Nun ist es so daß zwischen Aufführung/Ausstrahlung und Youtube es keinen wirklichen Unterschied gibt da beides aufgezeichnet werden kann (und zumindest bei uns die Liveshows alle archiviert werden und den Usern 4 Wochen in nem Flashplayer zugänglich sind).

Also doch keine Remixes ?
Oder gibt es einen Unterschied zwischen "privat" und "privat mit AKM-Lizenz" ?

Stee Wee Bee 27. October 2008 11:13

Sorry, aber "Aufführung" bedeutet, dass Du sie im Club spielen darfst oder im Radio.
Auf myspace ist das KEINE Aufführung.

Alex Kay 27. October 2008 11:29

ah ok - verstehe - danke.

dh. aber speichern und zum anhören im nachhinein anbieten ist dann nicht.

Steve Guess 27. October 2008 15:38

Fällt ein Webradio auch unter Aufführung @ Stevie? Sprich ist es legal Bootlegs auf solchen zu spielen?

LG

OrangeMusic 27. October 2008 16:11

bootlegs darfst du im grunde immer spielen. hier trifft der satz wo kein kläger da kein richter voll und ganz zu.
rechtlich gesehen dürftest du nichtmal eine CD die du selber gebrannt hast spielen (auser du bist der urheber), da du dafür keine austro mechana bezahlt hast. bei einem bootleg kommt noch dazu das du nicht urheber des inhalts bist, somit dürftest du es öffentlich nicht aufführen. soviel ich weis wird es aber im normalfall von unseren verwertungsgesellschaften (akm, gema,usw) tolleriert, ich spiel zB seit 5 jahren 6mal im jahr bei FM4 wo ich anfangs als unwissender sogar die bootys in die programmliste eingetragen habe, diese geht auch genau so an die AKM aber auch das war bis dato kein stress. wie gesagt; wo kein kläger, da kein richter.

OrangeMusic 27. October 2008 16:12

wobei beim webradio kenn ich die AKM regelung nicht, bezahlen die überhaupt AKM???


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