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Petzi 20. November 2007 15:16

Zitat:

Zitat von Pippi Langstrumpf
Naja, der Herr Pfarrer braucht ja auch regelmäßig seinen neuen VW... :D


Unser hat einen Opel :D:D

Ich überlege auch, falls ich mal zahlen muss, das ich nicht gleich weg bin :p

DJSub-Zero 20. November 2007 15:18

von Wikipedia: hier auch der link
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Bis 1780 hatte die Kirche hauptsächlich ihren Aufwand aus eigenem Vermögen und aus Erträgen ihres Grundbesitzes bestritten.

In der Regierungszeit von Kaiser Joseph II. (1780–1790) wurden viel Klöstern, Stifte und Kirchen aufgelöst. Aus diesen Erlösen wurde der sogenannte Religionsfonds, der unter staatlicher Verwaltung stand, geschaffen. Mit diesem wurde der Klerus besoldet und die Pfarren finanziert. Zusätzlich wurden staatliche Zuschüsse gewährt.

Hitlers Regime stellte 1939 die Zahlungen an die Kirche ein, beschlagnahmte den Religionsfonds und schuf das Kirchenbeitragsgesetz. Dies galt für die katholische Kirche, die evangelische Kirche Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses und die altkatholische Kirche in der Ostmark.

Nach dem Ende des Krieges wurde das Kirchenbeitragsgesetz in die österreichische Rechtsordnung übernommen und es erfolgte keine Restitution des Religionsfonds.
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Hellchaser 20. November 2007 15:18

..
 
also ich verwerf meine zahlscheine seit mitte 2004, .. es kommen zwar laufend mahnungen (schon das 3. mal die 3. mahnung :D ) - ich hab ca. 350 euro offen - aber bis jetzt sinds friedlich...

wenn ich was gutes tun will geb ich denen was die es wirklich brauchen - nicht der schwerst-reichen kirchen stiftungs-sumpf-wald-vermarktungs-gmbh mitn prilat hinter... :rolleyes:

Berni 20. November 2007 15:31

Zitat:

Zitat von DJSub-Zero
von Wikipedia: hier auch der link
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Bis 1780 hatte die Kirche hauptsächlich ihren Aufwand aus eigenem Vermögen und aus Erträgen ihres Grundbesitzes bestritten.

In der Regierungszeit von Kaiser Joseph II. (1780–1790) wurden viel Klöstern, Stifte und Kirchen aufgelöst. Aus diesen Erlösen wurde der sogenannte Religionsfonds, der unter staatlicher Verwaltung stand, geschaffen. Mit diesem wurde der Klerus besoldet und die Pfarren finanziert. Zusätzlich wurden staatliche Zuschüsse gewährt.

Hitlers Regime stellte 1939 die Zahlungen an die Kirche ein, beschlagnahmte den Religionsfonds und schuf das Kirchenbeitragsgesetz. Dies galt für die katholische Kirche, die evangelische Kirche Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses und die altkatholische Kirche in der Ostmark.

Nach dem Ende des Krieges wurde das Kirchenbeitragsgesetz in die österreichische Rechtsordnung übernommen und es erfolgte keine Restitution des Religionsfonds.
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ABLASSZAHLUNGEN zur Reformationszeit und davor wurden aber auch "Ablass bzw. Kirchen- und Glaubenserhaltunsbeitrag" genannt.

AlsAblass bezeichnet nach dem katholischen Kirchenrecht den Nachlass zeitlicher Strafen vor Gott für Sünden, deren Schuld schon getilgt ist (Corpus Iuris Canonici: Can. 992). Der Ablass entstand auf dem Boden der frühmittelalterlichen Bußpraxis in der lateinischen Kirche und wurde erstmals im 11. Jh. in Frankreich gewährt. Zunächst noch mit dem Bußsakrament verbunden, wurde er im 13. Jh. von diesem abgetrennt und in der Folge oft als „Bußersatz“ missverstanden

Dazu hier auch noch mal, was speziell ÖSTERREICH betriftt, ein Zitat aus dem Codex:
Das kirchliche Gesetzbuch (CODEX IURIS CANONICI) aus dem Jahre 1917 sagt im c. 1496, der Codex 1983 in den cc. 222, 1259 - 1263, dass die Kirche auch unabhängig vom Staat das Recht hat, von ihren Gläubigen Abgaben für die ihr eigenen Zwecke einzufordern.
Zitat Ende.



amateur 20. November 2007 15:40

ich versteh die menschen nicht, die aus der kirche austreten! da sudderns das einen haufen zahlen müssen und wenns die sakramente in empfang nehmen dürfen bzw. können sans froh!!!

wollen die nicht mal heiraten, ein kind bekommen, usw,...
eins wird keinem erspart bleiben - der Tod!

die höhe der steuer wär dann ein anderes thema...

danke schon mal für die roten. :D

reini 20. November 2007 15:44

Heiraten kann ich standesamtlich...und ein Kind, bring ich auch ohne der Kirche zam...Falls da wer Hilfe braucht, sollt er sich mal Gedanken über sich selbst machen.

Diese Beitragszahlungen gabs schon vor dem 2. Weltkrieg, das stimmt, aber trotzdem muss ich doch nicht ein Gesetz, dass unter Hitler eingeführt wurde in die österr. Rechtsordnung übernehmen, oder?

Vl mag das ja für die Kirche nicht schlecht sein, aber trotzdem...Sowas is einfach widerlich, dass man von so einem Abschaum aber noch ein Gesetz übernimmt

EDIT: Über einen roten brauchst da keine Sorgen machen(zumindest von mir aus), muss eh jeder selber wissen, was er macht ;)

amateur 20. November 2007 15:46

Zitat:

Zitat von reini
Heiraten kann ich standesamtlich...und ein Kind, bring ich auch ohne der Kirche zam...Falls da wer Hilfe braucht, sollt er sich mal Gedanken über sich selbst machen.


Taufen tut´s da Buddah???

amateur 20. November 2007 15:48

Zitat:

Zitat von reini
EDIT: Über einen roten brauchst da keine Sorgen machen(zumindest von mir aus), muss eh jeder selber wissen, was er macht ;)


na dann bin ich erleichtert! :)
so punkterl-geil wär ich eh nicht!

Chris Mojito 20. November 2007 15:49

Muss ein Kind getauft sein? Ich denke nicht!

Ist halt in unseren Breitengraden Tradition und "gang und gebe" (schreibt man das so?! :verwirrt:)

reini 20. November 2007 15:53

Zitat:

Zitat von amateur
Taufen tut´s da Buddah???



Von Taufen war ja nie die Rede. Außerdem nur weil jemand nicht getauft ist, ist er deswegen auch kein Ausgestoßener, oder?
Das is sicher alles erziehungssache. Ich bin zwar getauft und gefirmt und bin einerseits auch froh drüber...Aber was gibt mir die Kirche dafür?
Vor allem bei uns im Ort...da gibts die, die immer schon da sind und die "Zuagrastn", zu denen ghört ich dazu. Ich wohn zwar scho 20 Jahre da, aber für die bist immer nur ein "Zuagrasta", der nicht seine Wurzeln da hat.
Das zieht sich bis in die Kirche und deswegen kannst von denen auch nix haben.

Und dann hörst immer wieder, dass kleine Kinder von den Pfarrern, Messdiener usw vergewaltigt werden...WTF? Und die soll ich dann auch noch unterstützen


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