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[quote=t3chnoid]
Zitat:
Dann wars halt voriges Jahr bis 316,00 Euro - wg. ein paar Euro auf oder ab...geht ja nur darum, dass trotzdem Einkommensteuer zahlen musst - auch wenn nur geringfügig beschäftigt bist... |
um mal ein paar unklarheiten zu beseitigen:
Sind Einkünfte aus einer nichtselbständigen "geringfügigen Beschäftigung" steuerpflichtig? Einkünfte aus einer nichtselbständigen geringfügigen Beschäftigung sind zwar sozialversicherungsfrei (ausgenommen Unfallversicherung), aber dennoch voll steuerpflichtig. Wenn Sie ausschließlich Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung beziehen, fällt allerdings wegen der geringen Höhe der Einkünfte keine Lohn- oder Einkommensteuer an. Beziehen Sie bereits Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (zB eine Pension oder einen Aktivbezug), dann werden die Einkünfte aus der geringfügigen Beschäftigung bei der Einkommensteuerveranlagung dazugerechnet; und zwar auch dann, wenn wegen der geringen Höhe keine Lohnsteuer einbehalten wird. Die Steuer wird vom Gesamtbetrag Ihrer Bezüge berechnet. Erhalten Sie gleichzeitig zwei nichtselbständige Bezüge, sind Sie verpflichtet, eine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung (Formular L 1) einzureichen. Das ist zB der Fall, wenn Sie neben Ihrer ASVG-Pension noch eine weitere Pension von Ihrem Arbeitgeber erhalten oder wenn Sie bei zwei Arbeitgebern gleichzeitig beschäftigt sind. quelle: https://www.bmf.gv.at/Steuern/FAQHuf...247/_start.htm |
Ach wie ich meinen Steuerberater liebe...Ich bin seitdem ich aus der Schule bin selbständig, hab daher keinerlei Anspruch auf Arbeitslosengeld und fühl mich wohl dabei.Beschäftigen tu ich mich dank vollem Vertrauen auf meinen Steuerfuzi mit dem ganzen Zeugs nur so wenig als möglich - bei ca. 400.000 Euro Jahresumsatz ists aber schon ganz nett wenn man da jemanden hat auf den man sich verlassen kann
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Zitat:
Naja - auf alle Fälle bleibt Dir von nichts fast gar nix :-)))...Ich hab mir einen Steuerberater zugelegt u. jetzt damit fast nichts mehr zu tun. |
Wenn man weniger wie 10.000 Euro pro Jahr verdient, dann zahlt man lt. § 33 EstG keine Einkommenssteuer. Erst darüber greift der progressive Steuersatz.
Daher zahlt man bei geringfügiger Beschäftigung keine Steuer, ich glaube, dass es sich sogar bei 2 Beschäftigungen ausgeht. |
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