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@DJ Lee : Was meinst du mit Superalkohol ??
Also , "leichte" Alkoholische Getränke wie Bier ,Hooch usw. mit 16 !!! Jedoch Spiritousen erst mit 18 !! @ N-Forcer : Wollts mich hier jetzt fertig machen oder was :D :D :D ,ausserdem kenn ich keine "Nichtarbeiter" !! (Ausser dich) !!! :D :D |
@Discover :D :D :D :D :D
@Lee was verstehst du unter SUPERalkohol?? Hab i nu nie ghört! |
Superalkohol?? ist das Wort gar nicht gängig bei euch? Naja das ist Ein Alkoholisches Getränk mit über 40% vol. (weiss jetzt selbst nicht genau obs 40% vol. sind)
aber dj discover hats jetzt eh schon beantwortet: "spirituosen mit 18" ...aber die bekommt ein 16jähriger überall auch wie die mutter die semmel beim bäcker. |
</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Original erstellt von N-Forcer:
Seit wann muss man volljährig sein, um Nichtarbeit praktizieren zu dürfen!??</font>[/quote]Es heisst "Nachtarbeit"! Um deine Frage zu beantworten:"Immer schon" da Kinder eh nix um 3 Uhr früh in einem Lokal für Erwachsene verloren haben! |
Nichtarbeiten darf man immer, sollte man aber nie :D
Na, folgendes: Normalerweise sollte es in jeder größeren Stadt in Ö sogen. "Jugendberatungsstellen" des Landes geben, da kann man sich darüber informieren. Wie das in D ausschaut weiß ich leider nicht .. . [ 10-01-2003, 12:10: Beitrag editiert von: Börni ] |
na wir wollen ja nur die Musik machen bis spät in die früh! Getränke und jedne restlichen Krams erledigt der Kneipen bzw Hallebesitzer, naja könnt euch ja mal die location unter www.ente-gerolstein.de anschaun! Fesche Homepage *gg*
Aber ich schau mal was ich im Netz so finde...! Moment da fällt mir gerade ein, wenns auf nen DJ Contest mitmachst kann man auch ab 16 teilnehmen, hab bisher noch an keinem dran teilgenommen aber da gehts ja sicherlich auch später als 12 uhr oder? grtz DJ BSM |
so ich klär euch einmal auf:
gesetzlich: ausgangszeiten : bis 16 jahre bis 1 ab 16 solange man will. -----------> auf das schaut aber keiner!! alkohol: "leichter Alkohol" : Bier,... -> ab 16 Spirituosen: ab 18 ----> glaubt´s mir auf das schaut auch keiner nachtarbeit: (also auch dj-ing) -> ab 18 --> könnte aber mit einverständnis erklärung der eltern funtionieren... mfg bass ----------- stay hard to the core!!! |
so hab da noch was gefunden:
§ 3 [Aufenthalt in Gaststätten] (1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter sechzehn Jahren nur gestattet werden, wenn ein Erziehungsberechtigter sie begleitet. Dies gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche 1. an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen, 2. sich auf Reisen befinden oder 3. eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. (2) Jugendlichen ab sechzehn Jahren ist der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten bis 24 Uhr gestattet. (3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden. aber werde mich da noch tiefer erkundigen ob man keine Sondergenehmigung mit Einverständniserklärung etc durchzukriegen [img]smile.gif[/img] We'll see... Edit: seh grad Bass.. hat schon fast alles beantwortet aber egal. Werd euch dann bescheid sagen obs mit Einverständniserklärung geht ! grtz DJ BSM [ 10-01-2003, 14:21: Beitrag editiert von: DJ BSM ] |
</font><blockquote>Zitat:</font><hr />Original erstellt von DJ BSM:
auf nen DJ Contest mitmachst kann man auch ab 16 teilnehmen</font>[/quote]Sicher nicht, wenn er nachts stattfindet! Bei uns war ja auch mal einer in den Wiener Nachtschichten, aber da gings auch erst ab 18! |
Also bei uns in der Disse hier ist ab 16, denke mal das geht dann um 11 los ! dann fängen die 16 jährigen an und müssen da um 12 die Party verlassen [img]smile.gif[/img] Wie scheiße...
grtz DJ BSM |
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