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Zitat:
Gewährleistungsfrist ist Gewährleistungsfrist! Da könnens hupfen und sich vor der Verantwortund drücken wies wollen .. spätestens vor Gericht is dann Ende im Gelände. Wen es dann frisst sei dahingestellt, entweder den Estrich/Bodenleger oder die Genossenschaft mit dem Wissen das die Trocknungszeit nicht eingehalten wurde => Fahrlässigkeit. Hoffentlich kriegst die Feuchtigkeit raus, ansonsten wirds Käse ... |
Zum Thema Lüften:
Da ist es sogar besser wenn es draussen kalt ist, weil kalte Luft weniger feucht ist und daher beim Aufheizen in der Wohnung mehr Feuchtigkeit aufnehmen kann. Wenn die Luft draussen 20° hat und in der Wohnung auf 22° aufgeheizt wird, kann sie weniger Feuchtigkeit aufnehmen, als Luft die von 5° auf 22° aufgeheizt wird. :) |
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