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Shibby 13. September 2008 19:49

Wär mir auch neu:confused:

Bazzrider 13. September 2008 23:48

ist auch nicht gestattet!
nur welcher barkeeper schaut immer nach ob du 18 oder 16 bist?
keiner, solange der umsatz passt!

guenny123 14. September 2008 01:10

NÖ Jugendschutzgesetz studieren! Ist so, glaubts ma mal was! ;)
Ist übrigens das einzige Bundesland indem das erlaubt ist!

EDIT: Außer man hätte das Gesetz schon wieder geändert, meine Info stammt von der Rechtslage per Anfang dieses Jahres! ;)

Bazzrider 14. September 2008 06:22

hmmm....man lernt immer was dazu =)

Floppy 14. September 2008 08:42

Ähääm?

Jugenschutzgesetz Kärnten
Der Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen außer Haus ist ohne Begleitung einer Aufsichtsperson erlaubt:

- bis zum vollendeten 16. Lebensjahr von 6 bis 22 Uhr,
- ab dem vollendeten 16. Lebensjahr von 5 bis 2 Uhr
- ab dem vollendeten 18. Lebensjahr ohne Einschränkung.


Jugenschutzgesetz NÖ
Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten
(1) Der Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten und der Besuch von
öffentlichen Veranstaltungen ist jungen Menschen bis zur Vollendung
des 14. Lebensjahres nur in der Zeit von 5.00 Uhr bis 22.00 Uhr und
bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in der Zeit von 5.00 Uhr
bis 1.00 Uhr erlaubt.



§ 18
Alkohol, Tabak und sonstige Rausch- und Suchtmittel
(1) Junge Menschen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen
alkoholische Getränke (auch in Form von Mischgetränken wie z.B.
Alkopops) und Tabakwaren an allgemein zugänglichen Orten und bei
öffentlichen Veranstaltungen weder erwerben noch konsumieren.

Yosh! 14. September 2008 09:06

Soweit ich weiss, heissts bis zum 18. Geburtstag unter 12% oder so in der Art... naja back to topic ^^

Angesprochen von Chris, so abgelutscht, nicht mehr witzig, eher fad: Das Thema mit der Housemusik. :)
Ich finde so eine Aussage derbe übertrieben. Nur wegen dem Jugendschutz soll es in Kärnten nur mehr House-Hütten geben? lol

Ich bin mir sicher, dass auch noch in Kärnten gebietweise Handsup ein Thema ist, und auch wenn die Zielgruppe definitiv schon unter 20 ist, und die Musik ach_so_am_Aussterben ist, erwarte ich mir sie trotzdm noch in einer guten Diskothek!
Da alle anderen Bundesländer auf diese Regelung verzichten, waum sollte das in Kärnten so streng durchgezogen werden?
Jetzt nur auf den Alkoholkonsum ausreden gilt nicht :D


Lg Yoshi

Bazzrider 14. September 2008 09:13

finde es auch schade dass immer mehr elektro und house gespielt wird!
für mich heißt es normalerweise in einer diskothek angasen, und nicht einpennen bis die hütte zusperrt!

oke es gibt echt geile house und elektrotitel zum abshaken!

aber aus meiner sicht beginnt ne party erst ab 145 bpm!!!!

lg bazz

Apollon Justice 14. September 2008 19:08

Zitat:

Zitat von Floppy
Ähääm?

Jugenschutzgesetz Kärnten
Der Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen außer Haus ist ohne Begleitung einer Aufsichtsperson erlaubt:

- bis zum vollendeten 16. Lebensjahr von 6 bis 22 Uhr,
- ab dem vollendeten 16. Lebensjahr von 5 bis 2 Uhr
- ab dem vollendeten 18. Lebensjahr ohne Einschränkung.


Jugenschutzgesetz NÖ
Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten
(1) Der Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten und der Besuch von
öffentlichen Veranstaltungen ist jungen Menschen bis zur Vollendung
des 14. Lebensjahres nur in der Zeit von 5.00 Uhr bis 22.00 Uhr und
bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in der Zeit von 5.00 Uhr
bis 1.00 Uhr erlaubt.



§ 18
Alkohol, Tabak und sonstige Rausch- und Suchtmittel
(1) Junge Menschen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen
alkoholische Getränke (auch in Form von Mischgetränken wie z.B.
Alkopops) und Tabakwaren an allgemein zugänglichen Orten und bei
öffentlichen Veranstaltungen weder erwerben noch konsumieren.


Nicht ganz:
Zitat aus
§ 8 Kärntner Jugendschutzgesetz:

Aufenthalt an öffentlich zugänglichen Orten, Besuch öffentlicher

Veranstaltungen



(1) In der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr ist für Kinder, die nicht in Begleitung einer Aufsichtsperson sind, der Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten ohne triftigen Grund untersagt. Für Jugendliche gilt dieses Verbot in der Zeit von 24.00 Uhr bis 6.00 Uhr, in den Nächten vor Sonn- und gesetzlichen Feiertagen für Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr von 2.00 Uhr bis 6.00 Uhr.



(2) Kinder in Begleitung einer Aufsichtsperson dürfen an öffentlichen Veranstaltungen bis längstens 1.00 Uhr teilnehmen.



(3) Kinder und Jugendliche haben öffentliche Veranstaltungen so rechtzeitig zu verlassen, daß dem Aufenthaltsverbot nach Abs 1 entsprochen werden kann.

Quelle:http://www.ris2.bka.gv.at/Dokument.w...f-8643efb99902

guenny123 14. September 2008 19:11

Ich sag ja bei uns in Niederösterreich nimmt mans da Gott sei Dank nicht so streng! Schon allein mit den Zeiten wie lang man fortgehen darf! :D

Chris B. 14. September 2008 19:11

Zitat:

Zitat von Yosh!
Nur wegen dem Jugendschutz soll es in Kärnten nur mehr House-Hütten geben? lol


nein, aber trancehütten! wär doch was! :D

geht euch doch eh nur um den alkohol... also warum nicht komasaufen und musik? :D


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