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crown 13. April 2008 02:02

Das finde ich ja mal eine lustige Idee!

Das Thema passt gerade gut zu meinem Tagesablauf. Hab am Dienstag eine Fachprüfung zum Thema Unternehmensrecht und naja da ist das Markenrecht ein kleiner Teilbereich davon. :freches_grinsen:

Meiner Meinung nach kann man die Bezeichnung "DJ Floppy" als solche schon markenrechtlich schützen lassen. Marken können laut §1 Markenschutzgesetz Zeichen sein, die sich graphisch darstellen lassen (insbesondere Wörter, ...).

Als Beispiel hier der Link zum aktuellen Markenanzeiger vom März 2008. Da sind alle Änderungen drinnen, die es in einem Monat gegeben hat. Da sind vor allem auch ziemlich gleich am Anfang reine Wortmarken eingetragen wie z.B.: SPAR NATUR PUR BIO GUTE NACHT TEE SCHLAF GUT

Um den Schutz auch zu erlangen, muss man die Marke beim Patentamt registrieren. Wenn die Marke dann im Markenregister aufgenommen wurde, genießt man den Schutz.

Bezüglich der Kosten kann ich sagen, dass das nicht wenig ist. Wenn man das ganze NUR auf nationaler Ebene schützen will sind das zur Zeit ca. 329 Euro. Der Schutz muss nach 10 Jahren verlängert werden und kostet 500 Euro.
Zusätzlich gibts da noch hunderte Kategorien wo man eben für jede zusätzliche Kategorie für die man einen Schutz haben will noch extra bezahlt. :rolleyes:


Vor allem jetzt einmal ganz abgesehen von den bekannten rechtlichen Fakten kann ich mir schwer vorstellen, dass irgendwer z.B. unter dem Pseudonym Gigi D'agostino durchs Land reisen kann und in verschiedenen Lokalen auflegen. :verwirrt:

Floppy 13. April 2008 16:15

Danke für die Info.
Hat sich schon ohne viel Aufregung erledigt:)

MERLIN 4. June 2008 14:59

Zitat:

Zitat von Floppy
njo....
Ums einfacher zu machen. Es geht um den da ---> www.floppyfire.de
Das nervt mich ein bissl :)



ich glaub da geht nicht viel... weil er kommt aus deutschland... und dann kommt es auch noch darauf an wer den namen als erster hatte... (urheberrecht)

Floppy 4. June 2008 15:48

Du Merlin!
Das hat sich eh schon erledigt.

Durchs reden kommen die Leut zamm:)

DeejayInferno 5. June 2008 13:01

dürfen wir es auch wissen?

cube 5. June 2008 13:12

Ja kann man. Ich bin da zwar nicht so gut informiert, aber es geht. Kostet auch nicht so viel. Ob es damit international gilt weiß ich nicht.

Mit eine Freund hatten wir mal Probleme aufgrund unserem Künstlernamen. Hatten gigs unter unserem Künstlernamen. Einige wochen später bekamen wir eine Mail von deutschen Produzenten (Mafia und Co) dass wir unseren Namen ändern MÜSSEN, da sie die Rechte drauf haben. Google fand unter unserem Künstlernamen nur ein paar seiten wo wir damit gemeint waren aber egal. Rechte sind und bleiben Rechte. Ob er mich angelogen hat, kann ich nicht beweisen.

Ein anderer Freund meinte jedoch 2 Monate vorher, dass wir den namen schützen sollten. Da zahlt man angeblich einen gewissen pauschalen betrag und alles is ok. evt. das die AKM was damit zu tun hat, mehr weiß ich auch nicht.

DeejayInferno 5. June 2008 13:26

und was hab ich jetzt davon

cube 5. June 2008 14:02

Zitat:

Zitat von DeejayInferno
und was hab ich jetzt davon


Hast du die Frage gelesen um was es sich hier überhaupt handelt?? :rolleyes:
ThreadTHEMA??

OMG :rolleyes:

DeejayInferno 5. June 2008 15:16

hast du den beitrag von floppy überhaupt gelesen??:rolleyes:

omg:rolleyes:

Bacar Dee 5. June 2008 15:20

Machts euch ned in Tanga :)


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