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ganz einfach Chris ;)
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Zitat:
naja so schasaugat wird ja keiner sein... :D ein selbstgmachtes digicamfoto mit hoher auflösung is schon was ganz anderes abgesehn davon, gehts um schäden, und die musst mal faken.. |
Hab mich erkundigt, Chris hat recht ... ZPO (=Zivilprozessordnung) werden Fotos (auch digitale) als zulässiges Beweismittel geführt...
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Fotos wurden auch schon im nichtdigitalen Zeitalter gefälscht.
Nur ist das ebenso schwerer Betrug und kann bei digitalen Bildern sogar besser nachgewiesen werden. Da gibt es Spezielprogramme dafür, die die Pixeldichte und den Abstand, etc. messen und auf jede Unregelmäßigkeit durch Nachbearbeitung draufkommen. |
Mit den Fotos müssens nicht amal vor Gericht gehn, weil ja meistens eh alles klar is.
Wenn der jenige dann immer noch meint, er muss vor Gericht gehn, weil das is kein Versicherungsbetrug, na dann kommt glaub ich schon der Sachverständige, wobei die auch nicht immer die hellsten sind. |
Nochmals danke für die Antworten.
Um noch was zu ergänzen, bzw. Fragen zu beantworten. Zitat:
Das ist so: Mein Chef ist 65 Jahre alt, und war anscheinend nach dem Auffahrunfall etwas überfordert. Hat den Unfallbericht unterschrieben, mit der Annahme dass er schuld ist (weil normalerweise immer derjenige die Schuld hat, der hinten drauffährt.) Er ist auch nicht an einer Streiterei oder gar einer Gerichtsverhandlung interessiert, und wollte das halt schnell abhaken. Seine Versicherung ist ebenfalls an keiner Gerichtsverhandlung interessiert und hat uns eben den Vorschlag gemacht, dass wir ein Foto machen, auf dem zu sehen ist, dass die Stoßstange vom Mercedes meines Chefs dem anderen Auto nicht dort treffen konnte. Wenn man so ein Foto hat, kann man das dem Unfallgegner zukommen lassen und im besten Fall sieht er sich dadurch unter Druck gesetzt und verzichtet auf das ganze ... Da hätten dann beide Parteien was davon: 1) Mein Chef kommt nicht in eine höhere Versicherungsstufe. 2) Der mutmaßliche Versicherungsbetrug wird gestoppt. |
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