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hab damit eigentlich nicht für die gäste und das personal gemeint...sondern eben die lautstärke die die anrainer stört...hab auch nochmal im NÖ-Veranstalltungsrecht nachgesehen...da steht nix...aber auch gar nix von einer lautsärken begernzung...solange das clubbing bei gemeinde und polizei angemeldet ist, gibts von 22-6 uhr keine schererein...und solange der eine bestimmte anrainer in der minderheit ist, dürfts auch keine zivilrechtlichen probleme geben...aber danke trotzdem an alle poster!
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Na, DIE ist natürlich nicht in messbaren Werten wiederzugeben.
Alles, was Anrainer dazu bringen kann, wegen Lärmbelästigung Anzeige zu erstatten, ist zu laut, auch wenn's im eigenen Partykeller ist. Generell gibt die Behörde Zeltfeste, etc. nur in unbewohnten Gebieten ohne Sperrstunde frei, in bewohntem Gebiet ist maximal um 2.00 die Musik zurückzudrehen, denke ich. Wenn nicht schon früher. |
Wir hatten meistens die Auflage ab 2:00 Uhr leise zu spielen und ab 3:00 Uhr musste dann komplett abgedreht werden. Da war dann aber eh schon tote hose. Bei Zimmerlautstärke bleiben halt nur die hartgesottenen und diejeningen, die richtig durstig waren ;)
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ja is schon klar...dacht ich mir auch das das so ungefähr aussieht...und selbstverständlich wird die anlage (wie ja auf jedem clubbing) so um 2 herum langsam leiser gedreht...und um 3 - 4 herum is es ja sowieso immer zu ende....wollt nur sichergehen ob es nicht doch irgendwelche verordnungen gibt die ein gewisses maß an DB nicht übersteigen dürfen. thx
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