PDA

Vollständige Version anzeigen : Musik auf einer werbefinanzierten Hompege?


Leki
11. September 2002, 18:32
Ich denke, das Thema mit Realplayer Hörproben etc. auf der privaten Hompage wurde schon oft genug besprochen! Aber wie schaut das Ganze bei einer Werbefinanzierten Hompage aus?!?!?

Im Konkreten gibt es in meinem Leben ein kleines Projekt einer Online Community. Dort soll den Leuten auch Musik zugänglich gemacht werden, und zwar in folgenden Formen:

*) DJ Mixes (mit Tracklist oder ohne?!?!?)
*) Eigenproduktionen (für Jungproduzenten, Bands, etc.)
*) Charts (nur hörproben)

Damit das ganze nicht in Arbeitsaufwand ausartet, soll das ganze interaktiv gestaltet werden, soll heißen, daß die Leute selbst raufladen können.

So nun zu meinem Fragenkatalog:
*) Darf man bei DJ Mixes Tracklists angeben
*) Darf man sowas überhaupt?
*) Zahlt man dafür AKM Abgaben?
*) Welches Format soll man nehmen (Darf das mp3 sein zum runterladen, oder sollte es ein Realplayer Stream sein)
*) Wie kann man sich als Seitenbetreiber davor schützen, daß zB. einer ein Coverversion eines Liedes macht, und die dann rauflädt (unter seinem Namen)?!?!?
*) Wie kann sich der Steitenbetreiber davor schützen, daß zb. jetzt jemand die neueste Nummer vom Stevie in voller Länge uppt (klar man kann die Filegröße abfragen - aber genügt das?)
*) Gibt es zu dieser Sache Homepages auf denen man sich informieren kann?
*) Ist es ratsam/notwendig für ein Solches Projekt einen Anwalt zu nehmen??? (denn eine Klage gegen die Seite kann und will ich mir dann nicht leisten)

Das ganze soll KEINE MP3 Seite werden - Gott bewahren - aber ich hoffe es kann mir wer ein kleinwenig helfen?!?!?!?

Fragen über Fragen, wenn mir jemand helfen kann, aber hier nicht reinschreiben will -> bitte Mail an mich - DANKE!

petrifaction
12. September 2002, 20:47
abgaben zahlt man keine, is ja im internet. so wie ich das weiß......

dann müßtest du auch abgaben in den usa, d,
italien, schweden.....

zahlen...

Leki
13. September 2002, 00:52
nochmal raufschieb...

cytnation
13. September 2002, 01:49
Ich zitiere mal diese Seite:
http://leo.graphische.at/~vh1/upbeat/main/musikrecht/musikiminternet.htm

"Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Während von vorne herein klar war, dass bei On-Line-Nutzungen urheberrechtliche Nutzungsrechte berührt werden, ist mittlerweile auch die rechtliche Qualifizierung solcher Nutzungen auf europäischer Ebene weitgehend klargestellt.

Die interaktive Übermittlung von urheberrechtlich geschützten Werken über Datennetze fällt unter das Recht der Zugänglichmachung (making available), eine Unterart des Rechts der öffentlichen Wiedergabe (communication to the public), die in den Wahrnehmungsbereich der AKM fällt.

Zusätzlich zum Recht der öffentlichen Wiedergabe sind Vervielfältigungsrechte zu erwerben. Vor den eigentlichen On-Line-Nutzungen liegen vorausgehende Vervielfältigungen wie z.B. die Umwandlung von Ton/Bildtonträgeraufnahmen in ein digitales Dateiformat mit oder ohne Komprimierung (MP3 etc.). Bei On-Line-Nutzungen finden eine Vielzahl von Vorgängen statt, die Vervielfältigungen darstellen, wie z.B. das Hinaufladen auf den Serverrechner (uploading)."

Was im Klartext heisst da fallen Dj-Mixes sowie Hörproben etc. darunter....

Ich würde mich auf das Promoten von Newcomern (nicht releaste Traxx beschränken) wobei du hier ein Statement verfassen solltest dass jeder Benutzer für die Inhalte der upgeloadeten Songs verantwortlich ist und dass der/die Urheber ausdrücklich damit einverstanden sind....