MERLIN
14. February 2007, 17:31
Hey,
Mail ist gerade aus der Schweiz gekommen.
Hallo SDC DJs...
seit einiger Zeit sind Schreiben der IFPI im Umlauf die für Verwirrung sorgen.
Tages-Anzeiger vom 12.02.2007
Jetzt zahlen DJs, dann Restaurants
Die Musikindustrie verlangt bis zu 5000 Franken pro Jahr von DJs, die Lieder für ihre Auftritte auf eine Festplatte laden.
Von Eric Baumann
Als Schrecken der Nutzer von Downloadbörsen hat sich Ifpi Schweiz, Branchenverband der Musikindustrie, bereits einen Namen gemacht. Nun hat sie neue Opfer ausgemacht: die DJs. Ihnen droht sie mit happigen Schadenersatzforderungen und strafrechtlichen Konsequenzen.
Dabei geht es nicht etwa um das öffentliche Abspielen fremder Lieder - dafür kassiert bereits die Urheberrechtsverwalterin Suisa. Betroffen von der Ifpi-Steuer sind unerwartete Bereiche: Zahlen sollen DJs, wenn sie vor einem Auftritt Lieder auf den Computer laden oder auf einer CD zusammenstellen, um so für ihr Set weniger Platten mitschleppen zu müssen. Zahlen sollen sie auch, wenn sie eine CD mit ihren Lieblingstracks mischen, um Klubbetreiber von ihrem Repertoire zu überzeugen, oder wenn sie einige Hörproben daraus ins Netz stellen.
Ganzer Bericht
http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/wirtschaft/718755.html
Wir haben für euch recherchiert und auch eigene Schlüsse gezogen. Bitte beachtet das wir keine Rechtsauskunft geben. Wir möchten hier etwas Klarheit einbringen, damit sich jeder eine eigene Meinung bilden kann.
Der DJ Vertrag der ifpi liegt uns vor.
Wir wollen Euch hier zeigen, dass es bei dem IFPI-Schreiben nur darum geht neue Märkte zu erschliessen und Ihr dafür zahlen sollt.
Angeblich ist das Schreiben an 200 DJs versendet worden; alles DJs die wahrscheinlich mehr als 12 Auftritte pro Jahr machen.
Mit dem im IFPI-Schreiben verlangten Entschädigungen ergibt dies einen Income von ca. 1.000.000 Sfr, die an die Labels nach dessen Umsatz in der Schweiz ausgeschüttet werden sollen. Die beteffenden Clubsound-Labels werden davon nicht profitieren, da diese Bereiche der Club-Musik nur einen geringfügigen Marktanteil darstellen.
Wir empfehlen Euch dringend, vor Unterzeichnung eines solchen Vertrages, dass Ihr Euch vorher von einem Rechtsbeistand beraten lasst. Eure Unwissenheit wird von der IFPI ausgenutzt.
Die IFPI müsste Euch nachweisen, dass Ihr einen Schaden durch Kopieren von Tonträgern auf Laptop oder CD verursacht habt und auch den dadurch entstandenen Schaden in genauer Höhe beziffern. Die IFPI wäre in der Beweispflicht.
Nicht alles was in diesem Vertrag als angebliche Legitimation für Kopierrrechte zum Zwecke der Erstellung von Promotion-Tonträgern, der öffentlichen Aufführung und der Wahrnehmbarmachung von Hörproben via Internet hervorgeht, ist für die Tätigkeit eines DJs notwendig und kann auch von der IFPI nicht legitimiert werden.
Dieser Vertrag hätte in weiten Teilen keine Bedeutung für Euch....
Wir zitieren das Anschreiben an einen der SDC DJs:
“IFPI Schweiz vertritt die Mehrzahl aller Tonträgerproduzenten in der Schweiz (IFPI Mitglieder), Annmerkung von SDC: diese sind auf der www.ifpi.ch Seite nachzulesen, die rund 90% des in der Schweiz erhältlichen Tonträgerrepertoires repräsentieren (Annmerkung von SDC: z.B. Jazz, Folklore, Hard Rock, Mundart, Klassik und alles andere. DJs spielen aber Club Sound der definitiv nicht mal zu 3% von den IFPI-Mitglieder aus der Schweiz stammt). Tonaufnahmen unserer Mitglieder dürfen Sie für Ihre Tätigkeit als DJ nur dann kopieren (vervielfältigen) wenn Sie dazu autorisiert sind.“
(Annmerkung von SDC: ausgeschlossen sind hier ausländische Labels bzw. alle Nicht-Mitglieder der IFPI)
In dem Vertrag wird der Eindruck erweckt, dass man die Kopierrechte u.a. zur Erstellung von Promotion-CDs aller Labels erwerben könne um diese dann legitim zu kopieren. Dies ist schlicht falsch und wird durch die www.ifpi.ch Seite auch noch bestätigt.
Zitat der IFPI Seite:
Wichtige Hinweise
IFPI Schweiz selbst ist generell nicht in der Lage, stellvertretend für ihre Mitglieder Einzelpersonen oder Unternehmen Kopierbewilligungen zu erteilen. Diese müssen direkt bei den betroffenen Mitgliedern beantragt werden. Eine Ausnahme besteht nur für (gemeinnützige) Organisationen und Verbände, die eine Vielzahl einzelner Mitglieder vertreten (Beispiel: Schweizerischer Turnverband STV).
Das Kopierrecht ist ein Exklusivrecht der Tonträgerproduzenten und Interpreten, das nicht unter Wahrnehmungszwang steht. Eine Bewilligung kann daher entweder verweigert oder nur gegen eine entsprechende Entschädigung erteilt werden, deren Höhe der jeweilige Tonträgerproduzent und Interpret frei festlegen kann.
Die IFPI ist also nach der eigenen Aussage noch nicht mal berechtigt Freigaben zu erteilen. Wieso soll man dann einen Vertrag unterschreiben der viel Geld kostet ?
Mal ehrlich welcher DJ aus der Clubszene spielt Red Hot Chilli Peppers oder Florian Ast.
Wer dennoch diese Musik spielt, kauft sich lieber eine Original-CD als das er für mindest. 2000.- SFR Rechte für Kopien kauft und dann erst noch das Original kaufen muss, um ein eigenes Best of Album für seine Tätigkeit als DJ zu erstellen.
Klar ist, das was wir alle wissen: Es ist nicht legitim eine Mixcompilation ohne Freigabe der Labels zu machen und /oder diese zu verkaufen.
Ihr könnt eine Promotion CD mit der Freigabe der Labels selbst erstellen und holt euch die Rechte formlos für eine Mini–Auflage ein.
z.B das Label von Antoine stellt für solche Mini Auflagen die Rechte für geringes Geld zur Verfügung.
Eine Freigabe kann auch nur das Label erteilen und nicht die IFPI. Diese haben laut Ihrer Webseite auch kein Recht dazu.
Diese CDs dürfen dann nicht verkauft werden.
Diese Promotion-Mini-Auflagen werden nicht von allen Labels unterstützt, hat aber den Vorteil das Ihr auf der rechtlich-sicheren Seite seit.
Natürlich geht es nicht, dass die Promo - Mixe über das Internet veröffentlicht werden.
Dies ist natürlich nicht im Sinne der Urheber und Produzenten. Diese verlieren dadurch den kostenlosen Download, die Wahrnehmung ihrer Ansprüche durch Ihr Label oder Suisa. Ihr geht ja auch nicht für umsonst arbeiten.
Wir empfehlen Euch diese gratis Downloads nicht zu verbreiten. Dies war aber auch schon vorher nicht erlaubt und wird auch durch die IFPI mit dem DJ Vertrag nicht legitimiert.
Zu den Promotion Downloads von Promoagenturen und Labels ist folgendes zu sagen:
Nach Rücksprache mit Majors der Schweiz haben wir betreffend der MP-3 Promotion folgende Aussage erhalten:
Da der Auftraggeber diese Form der Promotion in Auftrag gegeben hat, ist es für die Members z.B von CO-2 Promotion ausdrücklich gestattet eine CD für die öffentliche Aufführung herzustellen.
Ich hoffe für euch ein wenig Licht ins Dunkel gebracht zu haben.
SDC.
Norman Friedrich
Bitte leitet diese Mail an alle DJs die Ihr kennt weiter.
P.S wir sind derzeit am überlegen einen Interessenverband zu gründen der sich mit solchen Fragen auseinander setzt.
Wenn Ihr euch dafür interessiert schreibt uns doch einfach.
Der Interessenvernad der CH Djs soll dann auch als erste Anlaufstelle für euch die wichtigsten Fragen von und für DJs zur Verfügung zu stehen.
z.B wie im konkreten Fall mit nützlichen Hinweisen oder Kontakten zu Anwälten bzw. Ansprechpersonen aus der Branche.
Mail ist gerade aus der Schweiz gekommen.
Hallo SDC DJs...
seit einiger Zeit sind Schreiben der IFPI im Umlauf die für Verwirrung sorgen.
Tages-Anzeiger vom 12.02.2007
Jetzt zahlen DJs, dann Restaurants
Die Musikindustrie verlangt bis zu 5000 Franken pro Jahr von DJs, die Lieder für ihre Auftritte auf eine Festplatte laden.
Von Eric Baumann
Als Schrecken der Nutzer von Downloadbörsen hat sich Ifpi Schweiz, Branchenverband der Musikindustrie, bereits einen Namen gemacht. Nun hat sie neue Opfer ausgemacht: die DJs. Ihnen droht sie mit happigen Schadenersatzforderungen und strafrechtlichen Konsequenzen.
Dabei geht es nicht etwa um das öffentliche Abspielen fremder Lieder - dafür kassiert bereits die Urheberrechtsverwalterin Suisa. Betroffen von der Ifpi-Steuer sind unerwartete Bereiche: Zahlen sollen DJs, wenn sie vor einem Auftritt Lieder auf den Computer laden oder auf einer CD zusammenstellen, um so für ihr Set weniger Platten mitschleppen zu müssen. Zahlen sollen sie auch, wenn sie eine CD mit ihren Lieblingstracks mischen, um Klubbetreiber von ihrem Repertoire zu überzeugen, oder wenn sie einige Hörproben daraus ins Netz stellen.
Ganzer Bericht
http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/wirtschaft/718755.html
Wir haben für euch recherchiert und auch eigene Schlüsse gezogen. Bitte beachtet das wir keine Rechtsauskunft geben. Wir möchten hier etwas Klarheit einbringen, damit sich jeder eine eigene Meinung bilden kann.
Der DJ Vertrag der ifpi liegt uns vor.
Wir wollen Euch hier zeigen, dass es bei dem IFPI-Schreiben nur darum geht neue Märkte zu erschliessen und Ihr dafür zahlen sollt.
Angeblich ist das Schreiben an 200 DJs versendet worden; alles DJs die wahrscheinlich mehr als 12 Auftritte pro Jahr machen.
Mit dem im IFPI-Schreiben verlangten Entschädigungen ergibt dies einen Income von ca. 1.000.000 Sfr, die an die Labels nach dessen Umsatz in der Schweiz ausgeschüttet werden sollen. Die beteffenden Clubsound-Labels werden davon nicht profitieren, da diese Bereiche der Club-Musik nur einen geringfügigen Marktanteil darstellen.
Wir empfehlen Euch dringend, vor Unterzeichnung eines solchen Vertrages, dass Ihr Euch vorher von einem Rechtsbeistand beraten lasst. Eure Unwissenheit wird von der IFPI ausgenutzt.
Die IFPI müsste Euch nachweisen, dass Ihr einen Schaden durch Kopieren von Tonträgern auf Laptop oder CD verursacht habt und auch den dadurch entstandenen Schaden in genauer Höhe beziffern. Die IFPI wäre in der Beweispflicht.
Nicht alles was in diesem Vertrag als angebliche Legitimation für Kopierrrechte zum Zwecke der Erstellung von Promotion-Tonträgern, der öffentlichen Aufführung und der Wahrnehmbarmachung von Hörproben via Internet hervorgeht, ist für die Tätigkeit eines DJs notwendig und kann auch von der IFPI nicht legitimiert werden.
Dieser Vertrag hätte in weiten Teilen keine Bedeutung für Euch....
Wir zitieren das Anschreiben an einen der SDC DJs:
“IFPI Schweiz vertritt die Mehrzahl aller Tonträgerproduzenten in der Schweiz (IFPI Mitglieder), Annmerkung von SDC: diese sind auf der www.ifpi.ch Seite nachzulesen, die rund 90% des in der Schweiz erhältlichen Tonträgerrepertoires repräsentieren (Annmerkung von SDC: z.B. Jazz, Folklore, Hard Rock, Mundart, Klassik und alles andere. DJs spielen aber Club Sound der definitiv nicht mal zu 3% von den IFPI-Mitglieder aus der Schweiz stammt). Tonaufnahmen unserer Mitglieder dürfen Sie für Ihre Tätigkeit als DJ nur dann kopieren (vervielfältigen) wenn Sie dazu autorisiert sind.“
(Annmerkung von SDC: ausgeschlossen sind hier ausländische Labels bzw. alle Nicht-Mitglieder der IFPI)
In dem Vertrag wird der Eindruck erweckt, dass man die Kopierrechte u.a. zur Erstellung von Promotion-CDs aller Labels erwerben könne um diese dann legitim zu kopieren. Dies ist schlicht falsch und wird durch die www.ifpi.ch Seite auch noch bestätigt.
Zitat der IFPI Seite:
Wichtige Hinweise
IFPI Schweiz selbst ist generell nicht in der Lage, stellvertretend für ihre Mitglieder Einzelpersonen oder Unternehmen Kopierbewilligungen zu erteilen. Diese müssen direkt bei den betroffenen Mitgliedern beantragt werden. Eine Ausnahme besteht nur für (gemeinnützige) Organisationen und Verbände, die eine Vielzahl einzelner Mitglieder vertreten (Beispiel: Schweizerischer Turnverband STV).
Das Kopierrecht ist ein Exklusivrecht der Tonträgerproduzenten und Interpreten, das nicht unter Wahrnehmungszwang steht. Eine Bewilligung kann daher entweder verweigert oder nur gegen eine entsprechende Entschädigung erteilt werden, deren Höhe der jeweilige Tonträgerproduzent und Interpret frei festlegen kann.
Die IFPI ist also nach der eigenen Aussage noch nicht mal berechtigt Freigaben zu erteilen. Wieso soll man dann einen Vertrag unterschreiben der viel Geld kostet ?
Mal ehrlich welcher DJ aus der Clubszene spielt Red Hot Chilli Peppers oder Florian Ast.
Wer dennoch diese Musik spielt, kauft sich lieber eine Original-CD als das er für mindest. 2000.- SFR Rechte für Kopien kauft und dann erst noch das Original kaufen muss, um ein eigenes Best of Album für seine Tätigkeit als DJ zu erstellen.
Klar ist, das was wir alle wissen: Es ist nicht legitim eine Mixcompilation ohne Freigabe der Labels zu machen und /oder diese zu verkaufen.
Ihr könnt eine Promotion CD mit der Freigabe der Labels selbst erstellen und holt euch die Rechte formlos für eine Mini–Auflage ein.
z.B das Label von Antoine stellt für solche Mini Auflagen die Rechte für geringes Geld zur Verfügung.
Eine Freigabe kann auch nur das Label erteilen und nicht die IFPI. Diese haben laut Ihrer Webseite auch kein Recht dazu.
Diese CDs dürfen dann nicht verkauft werden.
Diese Promotion-Mini-Auflagen werden nicht von allen Labels unterstützt, hat aber den Vorteil das Ihr auf der rechtlich-sicheren Seite seit.
Natürlich geht es nicht, dass die Promo - Mixe über das Internet veröffentlicht werden.
Dies ist natürlich nicht im Sinne der Urheber und Produzenten. Diese verlieren dadurch den kostenlosen Download, die Wahrnehmung ihrer Ansprüche durch Ihr Label oder Suisa. Ihr geht ja auch nicht für umsonst arbeiten.
Wir empfehlen Euch diese gratis Downloads nicht zu verbreiten. Dies war aber auch schon vorher nicht erlaubt und wird auch durch die IFPI mit dem DJ Vertrag nicht legitimiert.
Zu den Promotion Downloads von Promoagenturen und Labels ist folgendes zu sagen:
Nach Rücksprache mit Majors der Schweiz haben wir betreffend der MP-3 Promotion folgende Aussage erhalten:
Da der Auftraggeber diese Form der Promotion in Auftrag gegeben hat, ist es für die Members z.B von CO-2 Promotion ausdrücklich gestattet eine CD für die öffentliche Aufführung herzustellen.
Ich hoffe für euch ein wenig Licht ins Dunkel gebracht zu haben.
SDC.
Norman Friedrich
Bitte leitet diese Mail an alle DJs die Ihr kennt weiter.
P.S wir sind derzeit am überlegen einen Interessenverband zu gründen der sich mit solchen Fragen auseinander setzt.
Wenn Ihr euch dafür interessiert schreibt uns doch einfach.
Der Interessenvernad der CH Djs soll dann auch als erste Anlaufstelle für euch die wichtigsten Fragen von und für DJs zur Verfügung zu stehen.
z.B wie im konkreten Fall mit nützlichen Hinweisen oder Kontakten zu Anwälten bzw. Ansprechpersonen aus der Branche.