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Vollständige Version anzeigen : an alle selbstständigen!


dj_feivel
4. October 2006, 08:22
morgen!

wollt mich mal erkundigen, wer sich hier aller als dj selbstständig gemacht hat und wie es euch so geht dabei?

bin nun seit 3 wochen selbstständig und habe gar kein so schlechtes gefühl dabei. mir ist aufgefallen es hängt sehr viel von der eigenen genauigkeit bezüglich der div. belege ab (man kann ja wirklich viel in die buchhaltung reinnehmen) aber es liegt auch viel am steuerberater... hab da zum glück eine sehr gute kompetente kanzlei erwischt.

ich werd aber erstmal den ersten einkommenssteuer- und sva-bescheid abwarten...
:-)

lg mathias

Stee Wee Bee
4. October 2006, 08:41
Wichtig ist vor allem, was Du alles von der Steuer abschreiben kannst.
Das geht von Klamotten (Bühnenkleidung) über die Platten und CDs (fällt unter "Fachliteratur")
bis hin zu Equipment, Software, etc.

Wenn Du zum Beispiel angibst, dass Du auch Musik produzierst, kannst Du durchaus auch einen
Plasma-Fernseher (Monitor) und eine Surround-Anlage (Hifi-Referenz) absetzen.

< Flo >
4. October 2006, 09:47
man verzeihe mir die dumme Frage aber wo ist genau der Unterscheid für einen DJ - einen Arbeitgeber braucht man ja trotzdem !

lg

dj_feivel
4. October 2006, 09:56
der unterschied ist,dass nicht mehr der arbeitgeber sonder du selbst einkommenssteuer und sozialversicherung abführst. zusätzlich musst du mehrwertsteuer verrechnen, die du aber auch gleich wieder ans finanzamt abführen musst (ist nur ein durchlaufposten).

außerdem brauche ich so eigentlich keinen arbeitgeber, ich lege ja rechnungen... bin mein eigener arbeitgeber..

wenn dir der arbeitgeber ein faires angebot macht, ist eine win win situation möglich, denn du kostest den arbeitgeber effektiv ca 105% von deinem nettogehalt...

DJ LmS
4. October 2006, 17:44
Hi!
Ich hab mich schon über alles erkundigt und ich glaube ich werde mich auch selbstständig machen! Ich find man ist unabhängiger gegenüber der Disco oder Club wo man auflegt! und man kann vieles selber regeln und vieles absetzten wie zB.: Platten, CDs und sogar die kilometer die man von zuhause zur Disco fährt. Aber das mit dem Gewand hab ich gar nicht gewusst das man dasauch abschreiben kann!!!! Einen Nachteil gibt es, wenn dir der Chef zB € 100.- gibt und du sagst das dem Finanzamt aber der Chef schreibt er hat dir €200 gegeben glauben sie du hinterziehst sie! Deswegen lass ich mir was schriftliches von ihm geben!
Naok das wars!!!

An Feivel:
ich hab geglaubt du bist schon Selbstständig!
Meiner Meinung nach tät ich bekannten Discos nur als Selbständiger DJ auflegen.:D

mfg
DJ LmS

Berni
4. October 2006, 17:56
Bin zwar keine selbstständiger DJ, aber Feivel hat schon recht.

Steuer ist bei gutem Berater kein Problem - ohne Erfahrung und ohne Wissen geht´s eh nicht ohne. Sonst geht´s ins besagte Beinkleid.

Die Steuer ist nicht so schlimm feivel, lustig ist dann die SVA ;)

dj_feivel
5. October 2006, 07:44
ja hab schon gehört, dass die sva die ärgere watschn ist... mal sehen.

ich meine man kann die steuererklärung schon selbst machen, aber das was man sich spart wenn man keinen berater verwendet verliert man garantiert, weil man nicht alle gesetzlichen neuerungen kennt. und die gibt es dauernd und der berater kennt sie sehrwohl und kann mit ihnen arbeiten...

@dj lms: naja du legst dem chef ja eine rechnung, damit hast du ja einen beweis, dass du nicht mehr verrrechnet hast. wenn er diese rechnung dem finanzamt vorlegt, kann er ja schwer behaupten, dass er dir mehr gegeben hat.
ja die fahrtabschreibung summiert sich schon. von mir daheim sinds zu den wiener nachtschichten 15-20 km weil ich genau am anderen ende von wien wohne (ns in kagran/scs - ich wohn in hütteldorf...).

Berni
5. October 2006, 08:08
Da gehts dann eher um Umsatzsteuerabführung und Einkommenssteuer - Bescheid usw. - das ist schon ein Level über dem normalen Steuerbelegen.

dj_feivel
5. October 2006, 08:53
schon klar, aber das ergibt sich ja alles aus dem betrag, den ich verrechnet habe...

oder meinst du was anderes..?

DJ@Fire
5. October 2006, 11:10
Hey leute,

ich war vorige Woche auf der Wirtschaftskammer mich informieren wie das Abläuft.
Wenn der Umsatz 22.000 Eur excl. Ust im Jahr nicht überschreitet (in zukunft 32.000) gibt es eine spezielle Kleinunternehmer Regelung. Dh. man ist von der USt. ausgenommen - aber auch von dem VSt. abzug. Weiters zahlt man keine Einkommenssteuer unter dieser Grenze. Die Kosten betragen dan Jährlich gesamt ca. 160 € für die Sozialversicherung und noch eine Steuer...

DJ Alessandro
5. October 2006, 19:18
fahr doch mit u bahn und steig am schwedenplatz um *ggggggggg*
würd sicher super ausschauen mit den 300 taschen :D

djthunderhunt
18. October 2006, 05:38
Also ich hab die erfahrung gemacht das ein guter Steuerberater nichts kostet, weil den kannst auch abschreiben!

dj_feivel
18. October 2006, 07:00
du weist aber schon, dass abschreiben nicht bedeutet, dass man das gezahlte geld zurückbekommt...?

Berni
18. October 2006, 07:12
Wenn du einen guten Steuerberater hast, kostet der dir effektiv wirklich nichts.
Weil wenn die Beratung und Ausführung gut ist, kannst du dir individuell mehr Geld holen (sparen), als du das mit bescheidenem Fachwissen selber könntest.

Mit dem "Abschreiben" hat Feivel recht.

dj_feivel
18. October 2006, 08:54
Wenn du einen guten Steuerberater hast, kostet der dir effektiv wirklich nichts.
Weil wenn die Beratung und Ausführung gut ist, kannst du dir individuell mehr Geld holen (sparen), als du das mit bescheidenem Fachwissen selber könntest.


ganz genau so ist es.

Kobold131
18. October 2006, 16:13
Muss jetzt auch mal meinen Senf dazugeben *g*
Also ich war auch schon mal selbstständig und es war der volle Albtraum!

1. Die SVA! I mein is ja net schlecht nur solltest einmal recht gut verdienen dann wart die Abrechnung mal ab! Einmal habens mir glei einen 1000er abgezogen das tut dann schon weh! Weiters: Kein Urlaubsgeld, Kein Weihnachtsgeld und im KRANKENSTAND gehst leer aus! Sicher kannst du dir auch noch eine Zusatzversicherung nehmen aber die gilt dann erst (so wars bei mir) wenn 2 Wochen im Krankehaus liegst)
2. Das Finanzamt! Ust- Steuererklärung jedes Monat machen (geht aber übers Net recht gut) und dann der Einkommensteuererklärung. Dort solltest du wirklich einen Berater nehmen, weil man kann net immer alles abschreiben (kommt auf den Beruf an) und Wichtig: ALLE RECHNUNGEN AUFHEBEN! Egal was! Dein Berater wird dir dann schon sagen was du nehmen darfst!
3. Arbeitslosen: Wenn du nicht mehr selbstständig bist, dann viel Spaß beim AMS! NIX! Außer du warst vorher lange genug angemeldet!
4. Kammerumlage etc.: Gewerbeschein kostet zwar nix, aber trotzdem die Wirtschaftskammer nascht immer a bisl mit! Nach und nach kommen dann die einzelnen Sachen ins Haus geflattert!

Also ich würde auf keinen Fall mehr in die Selbstständigkeit wechseln! Aber ist meine Sicht!

Aber es ist jetzt dämnächst im Messecenter Graz die Gründermesse! Dort kann man sich genau informieren!

Palermo
19. October 2006, 10:06
---> dj@fire

Wenn der Umsatz 22.000 Eur excl. Ust im Jahr nicht überschreitet (in zukunft 32.000) gibt es eine spezielle Kleinunternehmer Regelung. Dh. man ist von der USt. ausgenommen - aber auch von dem VSt. abzug. Weiters zahlt man keine Einkommenssteuer unter dieser Grenze

also das man unter 22.000,- keine einkommensteuer zahlt, wäre mir neu. das stimmt sicher nicht.

du bezahlst nur keine einkommensteuer wenn du unter der geringfügigkeitsgrenze bist - ich glaub das waren so um die 300,-/monat.

dj_feivel
19. October 2006, 10:33
richtig, es gibt aber glaube ich eine pauschalierung bis 22k / jahr.

Wordz Deejay
19. October 2006, 11:34
---> dj@fire



also das man unter 22.000,- keine einkommensteuer zahlt, wäre mir neu. das stimmt sicher nicht.

du bezahlst nur keine einkommensteuer wenn du unter der geringfügigkeitsgrenze bist - ich glaub das waren so um die 300,-/monat.


Geringfügig ist bis 316 Euro, davon fallen dann ca. 45 Euro für die Sozialversicherung bei der Gebietskrankenkasse weg. An das Finanzamt musst aber trotzdem ca. 1/3 Einkommensteuer abführen - außer Du hast jede Menge Rechungen über CDs u. Vinyls Der einzige Unterschied zur Vollbeschäftigung ist, dass Sozialver. u. Einkommenst. noch nicht abgezogen sind!!! Sozialversicherung kannst das Jahr drauf beim Steuerausgleich aber eh wieder absetzen...

Du kannst im Jahr aber bis zu ca. 700 Euro Rechnungen stellen, ohne dafür Steuern zu zahlen...

Finde das ist ein sehr interessantes Thema...

t3chnoid
19. October 2006, 16:12
[QUOTE=Wordz Deejay]Geringfügig ist bis 316 Euro, davon fallen dann ca. 45 Euro für die Sozialversicherung bei der Gebietskrankenkasse weg.
QUOTE]

geringfügigkeitsgrenze ist € 333,16
kenn mich bei dem thema leider nicht aus

Wordz Deejay
19. October 2006, 16:54
[QUOTE=Wordz Deejay]Geringfügig ist bis 316 Euro, davon fallen dann ca. 45 Euro für die Sozialversicherung bei der Gebietskrankenkasse weg.
QUOTE]

geringfügigkeitsgrenze ist € 333,16
kenn mich bei dem thema leider nicht aus

Dann wars halt voriges Jahr bis 316,00 Euro - wg. ein paar Euro auf oder ab...geht ja nur darum, dass trotzdem Einkommensteuer zahlen musst - auch wenn nur geringfügig beschäftigt bist...

Palermo
19. October 2006, 17:22
um mal ein paar unklarheiten zu beseitigen:

Sind Einkünfte aus einer nichtselbständigen "geringfügigen Beschäftigung" steuerpflichtig?

Einkünfte aus einer nichtselbständigen geringfügigen Beschäftigung sind zwar sozialversicherungsfrei (ausgenommen Unfallversicherung), aber dennoch voll steuerpflichtig. Wenn Sie ausschließlich Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung beziehen, fällt allerdings wegen der geringen Höhe der Einkünfte keine Lohn- oder Einkommensteuer an.

Beziehen Sie bereits Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (zB eine Pension oder einen Aktivbezug), dann werden die Einkünfte aus der geringfügigen Beschäftigung bei der Einkommensteuerveranlagung dazugerechnet; und zwar auch dann, wenn wegen der geringen Höhe keine Lohnsteuer einbehalten wird. Die Steuer wird vom Gesamtbetrag Ihrer Bezüge berechnet.

Erhalten Sie gleichzeitig zwei nichtselbständige Bezüge, sind Sie verpflichtet, eine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung (Formular L 1) einzureichen. Das ist zB der Fall, wenn Sie neben Ihrer ASVG-Pension noch eine weitere Pension von Ihrem Arbeitgeber erhalten oder wenn Sie bei zwei Arbeitgebern gleichzeitig beschäftigt sind.

quelle: https://www.bmf.gv.at/Steuern/FAQHufiggestellteFragen/FragenzumThemaLohnsteuer/SteuerpflichtSteuer_4247/_start.htm

DJ Moreno
19. October 2006, 18:55
Ach wie ich meinen Steuerberater liebe...Ich bin seitdem ich aus der Schule bin selbständig, hab daher keinerlei Anspruch auf Arbeitslosengeld und fühl mich wohl dabei.Beschäftigen tu ich mich dank vollem Vertrauen auf meinen Steuerfuzi mit dem ganzen Zeugs nur so wenig als möglich - bei ca. 400.000 Euro Jahresumsatz ists aber schon ganz nett wenn man da jemanden hat auf den man sich verlassen kann

Wordz Deejay
20. October 2006, 11:34
um mal ein paar unklarheiten zu beseitigen:


Einkünfte aus einer nichtselbständigen geringfügigen Beschäftigung sind zwar sozialversicherungsfrei (ausgenommen Unfallversicherung), aber dennoch voll steuerpflichtig. Wenn Sie ausschließlich Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung beziehen, [B]fällt allerdings wegen der geringen Höhe der Einkünfte keine Lohn- oder Einkommensteuer an.

Beziehen Sie bereits Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (zB eine Pension oder einen Aktivbezug), dann werden die Einkünfte aus der geringfügigen Beschäftigung bei der Einkommensteuerveranlagung dazugerechnet; und zwar auch dann, wenn wegen der geringen Höhe keine Lohnsteuer einbehalten wird. Die Steuer wird vom Gesamtbetrag Ihrer Bezüge berechnet.


Naja - auf alle Fälle bleibt Dir von nichts fast gar nix :-)))...Ich hab mir einen Steuerberater zugelegt u. jetzt damit fast nichts mehr zu tun.

MiP
20. October 2006, 18:25
Wenn man weniger wie 10.000 Euro pro Jahr verdient, dann zahlt man lt. § 33 EstG keine Einkommenssteuer. Erst darüber greift der progressive Steuersatz.

Daher zahlt man bei geringfügiger Beschäftigung keine Steuer, ich glaube, dass es sich sogar bei 2 Beschäftigungen ausgeht.